Dabei hatte sich ein Spanier dagegen gewehrt, dass Google bei der Eingabe
seines Namens, Informationen über eine Zwangsversteigerung seines Hauses vor
15 Jahren anzeigte.
Der Branchenverband BITKOM sieht das heutige EuGH-Urteil zum so genannten
"Recht auf Vergessen" kritisch. "Das Urteil führt zu mehr
Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit
gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß
geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines
freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte
Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen",
sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Künftig dürfen die Betreiber von Internet-Seiten, wie zum Beispiel Verlage,
personenbezogene Informationen gegen den Willen der Betroffenen gemäß den
Regeln des Persönlichkeits- und Presserechts veröffentlichen. Gleichzeitig ist
es nunmehr den Betreibern von Suchmaschinen in bestimmten Fällen verboten, auf
solche Berichte hinzuweisen, wenn die dort genannten Personen dies
verlangen.
Für Online-Medien gelten Meinungs- und Pressefreiheit. Die Suchmaschinen machen diese
Informationen bislang für eine breite Öffentlichkeit auffindbar. Faktisch bedeutet das
Urteil eine Einschränkung der Informationsfreiheit für jeden Einzelnen. Das
Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und
Informationsfreiheit muss künftig klarer und für alle verständlich geregelt
werden, kritisiert der Branchenverband weiter.
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