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FDP: Geplante Vorratsdatenspeicherung steht im Verfassungskonflikt

• 08.11.06 Zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das einem Privatmann Recht gab, der gegen die Freigabe seiner Verbindungsdaten durch T-Online geklagt hatte, teilen die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz mit, dass
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nun erhebliche Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten bestehen.

Die Entscheidung des BGH sagt unmissverständlich, dass die Vorratsdatenspeicherung unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen nicht rechtmäßig ist. Die Entscheidung des BGH steht in der großen Tradition der deutschen Rechtsprechung zum Schutz der persönlichen Daten eines jeden.

Außerdem ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion der Zeitraum für die in der Richtlinie vorgesehene Vorratsdatenspeicherung zu lang bemessen. Bundesjustizministerin Zypries begibt sich in einen vorprogrammierten Verfassungskonflikt, da nach der BGH-Entscheidung die EU-Richtlinie so nicht umgesetzt werden kann. Die Bundesjustizministerin hat einer EU-Richtlinie zugestimmt, die genau diese vom BGH für unzulässig erklärte Speicherung von Verbindungsdaten vorsieht. Die deutschen Gerichte zeigen im Gegensatz zu dem Gesetzgeber die notwendige Sensibilität für rechtsstaatliche Maßstäbe. Die FDP-Bundestagsfraktion wird peinlich genau darauf achten, dass bei der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die höchstrichterlich bestätigten rechtsstaatlichen Maßstäbe berücksichtigt werden.


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