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Fragwürdig: Neues Aktionsbündnis gegen Spamming im Internet

• 15.03.05 Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) haben sich zu einem Aktionsbündnis zur Bekämpfung von Spam zusammengeschlossen. Auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums bündeln die drei Verbände ihre technische
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Expertise und ihre rechtlichen Befugnisse.

Laut Aussagen der selbsternannten Wettbewerbszentrale soll das Aktionsbündnis sich zunächst auf die Rechtsverfolgung von gewerblichen Spammern konzentrieren. In das Aktionsbündnis bringt der Branchenverband eco das fachliche Wissen der Internetwirtschaft ein, um Spam-Mails bis zum Absender zurückzuverfolgen und so die ladungsfähige Anschrift von Spammern zu ermitteln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale werden dann mit Hilfe von Verbandsklagen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber in Deutschland vorgehen. Der Versand von Spam-Mails ist in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Die Bündnispartner wollen durch ihre gemeinsame Aktion auch das erschütterte Vertrauen von Verbrauchern in E-Mail und Internet zurückgewinnen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Im Bundestag wird zur Zeit ein Gesetz diskutiert, nach dem Spammer auch mit Bußgeldern bestraft werden sollen. Das soll aber nur gelten, wenn eine unverlangte Werbemail den Verbraucher zusätzlich über den Absender oder ihren kommerziellen Charakter täuscht.

Leider zeigt allerdings die Realität das Spam nun mal vom Ausland hereinkommt und fast kaum durch nationale Quellen verursacht wird. Daher ist von einem kräftigen Papiertiger auszugehen, den die Politiker und Verbände unterhalten. Das Aktionsbündnis geht nicht gegen die ausländischen Versender vor.

Allerdings läßt sich Spam aufgrund von technischen Massen schon hervorragend eindämmen, wie zum Beispiel der Einsatz von Peer2Peer Netzen in Verbindung mit Spam-Filter im Open Source Bereich beweist. Es ist aber für Bürokraten wohl in Deutschland einfacher ein Gesetz zu erlassen, in dem naiven Glauben, dass sich ausländische Spammer an Gesetze halten. Erhebliche Aufklärung tut hier Not, die Politiker und Verbände sind aber sicherlich aufgrund ihres fehlenden Sachverstandes die falsche Institutionen. Man braucht den Faden nur weiterspinnen und kommt dann zu dem Schluss, dass ja faste jede E-Mail unerwünscht sein kann.

Die technische Filter-Realisierung hat bei den großen E-Mail Providern schon längst stattgefunden. Der Kunde kann sein E-Mail Konto durch eine einfache Spam-Einrichtung gegen unerwünschte Werbe E-Mails sichern. Jeder Mieter oder Eigentümer kann auf seinem Briefkasten schreiben, ob Werbung erwünscht ist oder nicht. Jetzt hier bei den elektronischen Mails eine Bevormundung per Gesetz zu installieren, womit der Empfänger durchaus nicht einverstanden sein muss(weil er ja vielleicht gerne Werbung bekommen will), kann erheblich schiefgehen. Immerhin musste die Staatsanwaltschaft gegen eine Uni durch ein Klageerzwingungsverfahren tätig werden, weil hier einem Nutzer keine gewünschten E-Mails mehr zugestellt worden sind


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