Gericht: Klage wegen DE-Mail Identifizierung gegen die Post erfolgreich
• 31.03.11 Der Bundestag hatte dem neuen De-Mail-Gesetz zugestimmt. Damit wird nun die Einführung des rechtsverbindlichen E-Mail-Verkehrs in Deutschland möglich. Gegenüber der bisherigen E-Mail bedeutet De-Mail mehr Sicherheit. Dieser neue Dienst bietet ein zuverlässiges Verfahren für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Er ermöglicht unter
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Allerdings wird bei der Bestätigung für das DE-Mail Verfahren von seiten der Provider auf ein PostIdent Verfahren zugegriffen, welches von der Deutschen Post in einer marktbeherrschenden Stellung betrieben wird. Nun hatte die Post den Anbietern Web.de und GMX den Vertrag über die PostIdent Dienste kurzfristig gekündigt. Diese Kündigung ist jedoch nach Ansicht des Landgerichts Köln unwirksam.
Der Vorwurf der Kläger lautet ferner, dass die Post beabsichtige, sich mit einem eigenem Produkt für den DE-Mail-Standard akkreditieren zu lassen. Um der Konkurrenz den Wettbewerb zu erschweren, hatte die Post ihre Stellung bei PostIdent auszunutzen versucht.
Bis heute haben sich mehr als 800.000 Nutzer bei den beiden E-Mail Anbietern Web.de und GMX ihre eigene DE-Mail-Adresse gesichert. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die beiden Marken die Identifizierungsphase beginnen.
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