Gericht: Mobilfunkprovider darf Handy bei Kreditüberschreitung nicht einfach kündigen
• 30.06.11 Mobilfunkverträge gehören mit zu den beliebtesten Streitthemen
vor Gericht. Meistens geht es um zu hohe Geldbeträge bei den Forderungen. In
diesem Fall geht es aber um eine Kündigung durch den Mobilfunkprovider, weil
das Kreditlimit überschritten wurde. Dabei ging es um eine Klausel in den
Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus, die das BGH nun für unwirksam
erklärte.
In den AGBs ist eine Sperre vorgesehen, die bei überschreiten des Kreditlimits
sofort und ohne Ankündigung zulässig sein. Wird dies so vollzogen, ist es
möglich, dass der Vertragspartner ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre
überrascht wird. Angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife, die unter
anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des
Anrufs, dem Zielnetz, der Inanspruchnahme des so genannten Roamings, der
Kombination mit unterschiedlichen Pauschalangeboten sowie bei Sonderrufnummern
nach der jeweiligen Nummerngasse variieren können, ist dem durchschnittlichen
Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige übersicht, wann die von der
Beklagten eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich.
Wird er nicht rechzeitig, etwa durch eine automatische Ansage, hiervor
gewarnt, kann er deshalb mit der nach der Klausel ohne Ankündigung möglichen
Sperre unerwartet konfrontiert und von der Telekommunikation abgeschnitten
werden, zumal die Beklagte auch die Befugnis für sich in Anspruch nimmt,
nachträglich ein Kreditlimit einzuführen oder herabzusetzen.
Dem Kunden wird hierdurch die Möglichkeit genommen, dies, etwa durch
sparsameres Telefonierverhalten oder durch Rückführung des in Anspruch
genommenen Kredits, zu verhindern. Dies aber gefährdet den Vertragszweck, dem
Kunden im Rahmen des vereinbarten Vertragsumfangs einen verlässlichen Zugang
zu den Fernkommunikationsdienstleistungen der Beklagten zu verschaffen.
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