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Gericht: Mobilfunkprovider darf Handy bei Kreditüberschreitung nicht einfach kündigen

• 30.06.11 Mobilfunkverträge gehören mit zu den beliebtesten Streitthemen vor Gericht. Meistens geht es um zu hohe Geldbeträge bei den Forderungen. In diesem Fall geht es aber um eine Kündigung durch den Mobilfunkprovider, weil das Kreditlimit überschritten wurde. Dabei ging es um eine Klausel in den Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus, die das BGH nun für unwirksam
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erklärte.

In den AGBs ist eine Sperre vorgesehen, die bei überschreiten des Kreditlimits sofort und ohne Ankündigung zulässig sein. Wird dies so vollzogen, ist es möglich, dass der Vertragspartner ohne eigene Nachlässigkeit von der Sperre überrascht wird. Angesichts der Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs, dem Zielnetz, der Inanspruchnahme des so genannten Roamings, der Kombination mit unterschiedlichen Pauschalangeboten sowie bei Sonderrufnummern nach der jeweiligen Nummerngasse variieren können, ist dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige übersicht, wann die von der Beklagten eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich.

Wird er nicht rechzeitig, etwa durch eine automatische Ansage, hiervor gewarnt, kann er deshalb mit der nach der Klausel ohne Ankündigung möglichen Sperre unerwartet konfrontiert und von der Telekommunikation abgeschnitten werden, zumal die Beklagte auch die Befugnis für sich in Anspruch nimmt, nachträglich ein Kreditlimit einzuführen oder herabzusetzen.

Dem Kunden wird hierdurch die Möglichkeit genommen, dies, etwa durch sparsameres Telefonierverhalten oder durch Rückführung des in Anspruch genommenen Kredits, zu verhindern. Dies aber gefährdet den Vertragszweck, dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Vertragsumfangs einen verlässlichen Zugang zu den Fernkommunikationsdienstleistungen der Beklagten zu verschaffen.

BGH (Az. III ZR 157/10).


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