Gericht: Teles VoIP-Patent wegen geringer Erfindungshöhe abgelehnt
• 19.07.06 Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Landgericht Mannheim haben innerhalb weniger Tage zwei Klagen der Teles AG gegen die AVM GmbH abgewiesen. Eine Revision wurde vom OLG Karlsruhe nicht zugelassen.Damit verliert Teles einen seit Sommer 2004 anhängigen Rechtsstreit mit dem
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Im Juli 2004 hat AVM erstmals eine Klage der Teles AG wegen Patentverletzung erhalten, eine zweite Klage erfolgte im November 2005. Das Teles-Patent versucht im Kern, ein Verfahren zu beschreiben, mit dem während einer Verbindung zwischen Paket(VoIP)- und Leitungs(ISDN)-vermittlung gewechselt werden kann. AVM Produkte wie die FRITZ!Box Fon führen während einer Verbindung keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durch.
AVM sieht darin auch keinen Vorteil und hat deshalb auch nicht vor, so etwas einzusetzen. Vor Gericht versuchte Teles unter anderem, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen.
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