Gesellschaft für Informatik fordert Wahrung der Bürgerinteressen bei Datenspeicherung
• 18.10.05 Als unverhältnismäßig kritisiert Matthias Jarke, Präsident der
Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die europäischen Bestrebungen,
Kommunikationsverbindungsdaten künftig bis zu zwölf Monate zu speichern und
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
Neben Verbindungsdaten sollen auch Aufenthalts- und Inhaltsdaten gespeichert
werden. Dies betrifft neben dem Telefonieren den Versand von E-Mails und SMS
und andere Internetanwendungen. Bei Auswertung dieser Daten kann ein
komplettes Kommunikationsprofil eines Nutzers erstellt werden. "Wir erwarten
bei einem solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den
Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der
Bürgerinnen und Bürger", sagte Jarke.
Da sich das Informationsbegehren der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der
Verbindungsdaten nahezu ausschließlich auf den Zeitraum der vergangenen drei
Monate erstreckt, ist die Speicherfrist von drei Monaten, wie sie jetzt
bereits zu Abrechnungszwecken vorherrschend ist, ausreichend. Eine längere
Speicherfrist lehnt die GI ab.
In Ausnahmefällen sollte ein 'Quick-Freeze-Verfahren' erlaubt sein. Bei
begründetem Verdacht können hier Daten über einen längeren Zeitraum
gespeichert werden, die Auswertung bedarf jedoch eines richterlichen
Beschlusses.
Aufenthalts- und Inhaltsdaten dürfen nicht gespeichert werden. Der mögliche
geringe Gewinn an innerer Sicherheit schränkt die Grundrechte von rund 400
Millionen Bürgerinnen und Bürgern unverhältnismäßig ein.
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige
Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und
Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 24.500
Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im
deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Lehre und Forschung.
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