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Gesellschaft für Informatik fordert Wahrung der Bürgerinteressen bei Datenspeicherung

• 18.10.05 Als unverhältnismäßig kritisiert Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI), die europäischen Bestrebungen, Kommunikationsverbindungsdaten künftig bis zu zwölf Monate zu speichern und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

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Neben Verbindungsdaten sollen auch Aufenthalts- und Inhaltsdaten gespeichert werden. Dies betrifft neben dem Telefonieren den Versand von E-Mails und SMS und andere Internetanwendungen. Bei Auswertung dieser Daten kann ein komplettes Kommunikationsprofil eines Nutzers erstellt werden. "Wir erwarten bei einem solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger", sagte Jarke.

Da sich das Informationsbegehren der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Verbindungsdaten nahezu ausschließlich auf den Zeitraum der vergangenen drei Monate erstreckt, ist die Speicherfrist von drei Monaten, wie sie jetzt bereits zu Abrechnungszwecken vorherrschend ist, ausreichend. Eine längere Speicherfrist lehnt die GI ab.

In Ausnahmefällen sollte ein 'Quick-Freeze-Verfahren' erlaubt sein. Bei begründetem Verdacht können hier Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert werden, die Auswertung bedarf jedoch eines richterlichen Beschlusses.

Aufenthalts- und Inhaltsdaten dürfen nicht gespeichert werden. Der mögliche geringe Gewinn an innerer Sicherheit schränkt die Grundrechte von rund 400 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unverhältnismäßig ein.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist eine gemeinnützige Fachgesellschaft zur Förderung der Informatik in all ihren Aspekten und Belangen. Gegründet im Jahr 1969 ist die GI mit ihren heute rund 24.500 Mitgliedern die größte Vertretung von Informatikerinnen und Informatikern im deutschsprachigen Raum. Die Mitglieder der GI kommen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Lehre und Forschung.


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