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KI-Gesetz: EU-Ministerrat stimmt erstem KI-Gesetz weltweit zu

• 21.05.24 Wenn es um den Einsatz der Künstlichen Intelligenz geht, haben in der Regel die Informatiker das Sagen. Nun gibt es aber erstmals auch gesetzliche Regelung, beschlossen durch das EU-Parlament. Allerdings gibt es bei den Regeln auch viele Ausnahmen. Immerhin ist laut dem EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton dieses das erste KI-Gesetz weltweit. Nun hat am heutigen Dienstag, dem 21.Mai 2024, auch der EU-Ministerrat zugestimmt. Damit tritt das erste KI-Gesetz im Juni weltweit in Kraft.

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KI-Gesetz: EU-Ministerrat stimmt erstem KI-Gesetz weltweit zu

So hatte zuletzt am 13.März 2024 das EU-Parlament das erste Gesetz für die Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union stattgegeben. Das erste KI-Gesetz der Welt wurde vom Europäischen Parlament beschlossen und trägt den Namen "AI-Act". Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und ist das weltweit erste seiner Art.

KI-Gesetz: EU-Ministerrat stimmt erstem KI-Gesetz weltweit zu
KI-Gesetz: EU-Ministerrat stimmt erstem KI-Gesetz weltweit zu
--Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Das neue Ki-Gesetz wird dann Anfang Juni im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft, abgestuft nach Geltungsbereichen. Alle Teile des Gesetzes gelten dann ab dem Frühjahr 2026.

Demnach sollen KI-Systeme künftig in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Das KI-Gesetz geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück.

Kritik an KI-Gesetz kommt aus dem eigenem Lande

Kritik gibt es dann auch zum Beispile vom Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Mit der heutigen Entscheidung nimmt der AI Act die letzte formale Hürde. Europa gibt damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz vor, der AI Act ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Allerdings lässt der AI Act wesentliche Fragen offen, in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginnt die Regulierungsarbeit jetzt erst.".

Auch gibt es Zweifel, ob die KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder nur vor neuen Hindernisse gestellt wird. Dieses hängt dann "Entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden.", so der Bitkom-Präsident weiter.

Laut dem Branchenverband Bitkom setzen erst 13 Prozent der Unternehmen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren es. Die Umsetzung des AI-Acts muss dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird.

Hier sind einige wichtige Punkte aus dem AI-Act:

    • Risikogruppen: Der AI-Act teilt die Anwendung von KI in vier Risikogruppen ein. Je höher das Risiko, desto strenger sind die Regeln. Beispielsweise können Logistikunternehmen KI ohne Regulierung verwenden, um Schrauben zu sortieren. Aber wenn KI in Bereichen wie Bildung, Verkehr oder Medizin eingesetzt wird, müssen Unternehmen die Systeme selbst prüfen und vom Staat prüfen lassen.

    • Verbot von "Social Scoring": Der AI-Act verbietet die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie sie in China zur Überwachung von Bürgern verwendet wird. Das sogenannte "Social Scoring" beeinflusst dort, je nach Verhalten, den Zugang zu Bildung, Arbeit und Krediten. In der EU verhindert der AI-Act eine ähnliche Entwicklung.

    • Auswirkungen auf die Branche: Kritiker befürchten, dass die europäische KI-Branche unter der Regulierung leiden und international zurückfallen könnte

Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bei der Videoüberwachung, soll grundsätzlich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. So dürfen Polizei und andere Sicherheitsbehörden eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.

Mit der Zustimmung des Parlaments kann das Ki-Gesetz dann möglicherweise im Frühjahr 2024 in Kraft treten. Zuvor hatten Unterhändler von Europaparlament und EU-Ländern im Dezember nach langen Verhandlungen eine Einigung über eine Regulierung erzielt. Anfang Februar stimmten auch Vertreter der EU-Staaten dem Vorschlag formell zu.

Aber nun müssen die Mitgliedsstaaten auch schrittweise verbotene Systeme außer Betrieb nehmen. Dabei sollen dann spätestens in zwei Jahren alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.

Bei der Missachtung des AI-Acts können verschiedene Sanktionen und Strafen verhängt werden. Hier sind einige mögliche Konsequenzen:

    • Geldbußen: Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des AI-Acts verstoßen, können mit erheblichen Geldbußen belegt werden. Die genaue Höhe der Geldstrafen hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
    • Unternehmensauflösung: In schwerwiegenden Fällen kann die EU-Behörde für Künstliche Intelligenz die Auflösung eines Unternehmens anordnen, das wiederholt gegen die Vorschriften verstößt.
    • Strafrechtliche Verfolgung: Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutz oder Menschenrechten, können strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Dies kann zu Geldstrafen, Haftstrafen oder anderen strafrechtlichen Konsequenzen führen.
    • Verbot der KI-Nutzung: Unternehmen, die wiederholt gegen den AI-Act verstoßen, können von der Verwendung von Künstlicher Intelligenz ausgeschlossen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Sanktionen je nach Art des Verstoßes und den Umständen variieren können. Der AI-Act zielt darauf ab, die ethische und verantwortungsvolle Nutzung von KI sicherzustellen und die Rechte der Bürger zu schützen.

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