Kabinett beschließt kritisierten Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz
• 06.04.17 Am gestrigen Mittwoch hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz beschlossen. Die Kritiker gehen nun von einem hohen Missbrauchsrisiken und "Wahlkampf-Hektik" im Kampf gegen Hassrede aus. Dabei kann es nach Einschätzungen der Rechtsexperten auch jede Online-Plattform treffen, wo Meinungen ausgetauscht werden. Der eco-Verband betrachtet das Gesetz als "Ein schwarzer Tag für das freie Internet".
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Kommunikationsplattformen drohen Niedergang
Im Internet gilt kein rechtsfreier Raum, allerdings werden die bestehenden Gesetze nicht ausgeübt, so die Kritiker bei dem neuen, geplanten Gesetzesentwurf gegen Hassreden im Internet. Betroffen von der neuen Regelung sind dann nicht nur die sozialen Netze wie Facebook und Co, sondern jegliche Informationsplattform mit einer Meinungsäusserung.So warnt der Digitalverband Bitkom davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen.
Gesetzentwurf gegen Hassreden beschlossen - Copyright: pixabay.com |
"Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten. Zum einen muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen geht es um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. redet sogar von einem "Ein schwarzer Tag für das freie Internet". Der Verband bedauert, dass die Bundesregierung bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat und die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen einfach übergeht.
Gegen Hassrede im Netz gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr, so der Branchenverband weiter.
Immerhin hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf nur wenige Tage nach dem Ablauf der Stellungnahmefrist von Verbänden, Experten und NGOs beschlossen, bereits eine Woche zuvor war der Referententwurf bei der EU notifiziert worden. Daher sehen die Kritiker einen Schnellschuss der nach hinten los geht, und die Meinungsfreiheit in Deutschland arg strapazieren wird.
Die Juristen sehen in dem Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehlern. Damit ist das Gesetz nicht geeignet dem vorhandenen Problem von Hassrede im Netz wirksam entgegenzutreten.
Kritiker sehen in dem neuen Gesetz eine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Immerhin werden auch hier staatliche Aufgaben alleine auf Privatunternehmen abgewälzt. Und durch die Androhung von Bussgeldern wird bei den privaten Firmen nun mehr gelöscht, als tatsächlich erforderlich ist.
Der Branchenverband Bitkom weisst ferner darauf hin, dass die neue gesetzliche Regelung auch Online-Communities, etablierte Bewertungsplattformen und Kommunikationsdienste mit Messengern oder E-Mail-Verkehr treffen kann.
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