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Kritiker sehen Gesetz gegen Hassreden im Internet als Gefahr an

• 30.03.17 Mittlerweile werden den Fake-News von den Politikern eine Bedeutung zugespielt, die diese Fake-News gar nicht haben. Immerhin wurde der Wahlerfolg bei Trump durch die Fake-News begründet. Nun hat sich die Bundesregierung auf die Hassreden in den sozialen Netzen eingeschossen. Dabei warnen die Kritiker allerdings zur Vorsicht.

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Kommunikationsplattformen drohen Niedergang

Im Internet gilt kein rechtsfreier Raum, allerdings werden die bestehenden Gesetze nicht ausgeübt, so die Kritiker bei dem neuen, geplanten Gesetzesentwurf gegen Hassreden im Internet. Betroffen von der neuen Regelung sind dann nicht nur die sozialen Netze wie Facebook und Co, sondern jegliche Informationsplattform mit einer Meinungsäusserung.

So warnt der Digitalverband Bitkom davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen.

Heute endet die Frist, bis zu der Experten und Verbände ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das umstrittene Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) abgeben sollen. Allerdings hatte die Bundesregierung schon vor Ende der Frist, am letzten Montag, den Gesetzentwurf bei der EU eingereicht.

"Bitkom tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bekämpft und derartige Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Allerdings sind die entsprechenden Sachverhalte seit Jahren bekannt, ohne dass sie sachverständig analysiert oder politisch angegangen wurden. Die plötzliche Hektik vor der Bundestagswahl wird der komplexen Problemlage in keiner Weise gerecht", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

"Vor allem darf diese Hektik nicht dazu führen, dass der Austausch von Argumenten, die fachliche Beratung und die gemeinsame Suche nach der bestmöglichen Lösung zur Farce werden. Der vorliegende Entwurf weist eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehler auf und wird unisono von Unternehmen und Netzaktivisten kritisiert.", so der Branchenverband weiter.

Kritiker sehen in dem neuen Gesetz eine Löschpflicht nach Gutdünken, bei der Betroffene nicht angehört werden und kein rechtsstaatliches Verfahren garantiert ist. Immerhin werden auch hier staatliche Aufgaben alleine auf Privatunternehmen abgewälzt. Und durch die Androhung von Bussgeldern wird bei den privaten Firmen nun mehr gelöscht, als tatsächlich erforderlich ist.

Der Branchenverband Bitkom weisst ferner darauf hin, dass die neue gesetzliche Regelung auch Online-Communities, etablierte Bewertungsplattformen und Kommunikationsdienste mit Messengern oder E-Mail-Verkehr treffen kann.

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