M-net reagiert mit einstweiliger Verfügung gegen Dt.Telekom
• 14.05.07 Mit dem erfolgreichen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Telekom hat der bayerische Telekommunikationsanbieter M-net auf eine seit Tagen nicht behobene Störungsmeldung reagiert. M-net griff auf dieses Druckmittel zurück, um eine dringend erforderliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL) einer|
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Mit dieser Vorgehensweise nimmt der ehemalige Monopolist in Kauf, dass durch die Telekom begründete Störungen, beim Kunden als Verschulden des Anbieters wahrgenommen werden.
Die M-net-Kundin musste aufgrund eines schweren Krankheitsfalles innerhalb der Familie in ständigem telefonischem Kontakt zum ortsansässigen Krankenhaus stehen. Die Deutsche Telekom nannte allerdings auch drei Tage nach der Störungsmeldung und mehrerer Hinweise bezüglich der Dringlichkeit keinen Termin in Bezug auf die voraussichtliche Entstörung der Telefonanschlussleitung (TAL). Erst nach dem richterlichen Beschluss und einer weiteren zeitlichen Verzögerung setzte der technische Kundendienst der Deutschen Telekom die Leitung wieder instand.
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