NGI begrüßt Flatrate-Entscheidung
• 17.11.2000 Der Internet-Service-Provider NGI (www.ngi.de) begrüßt die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post|
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Im Konzern will man nun gegen die Jahresvertragsbindug des T-Online Flatrate-Tarifs vorgehen, da NGI diesbezügich bedenken hat, weil die Anbindung über den 1.Februar 2001 hinausgeht.
Ferner will man sich dafür einsetzen, dass der am 1. Februar geforderte Preis sowie die Umsetzung der Großhandelsflatrate nicht an den Markterfordernissen vorbei geht.
• 16.11.2000 Ab dem 1. Februar 2001 muss die Deutsche Telekom AG (DT AG) Internetserviceprovidern (ISP) Verbindungsleistungen für den Zugang zum Internet zu einem zeitunabhängigen Pauschalentgelt (Flatrate) anbieten. Gleichzeitig muss die DT AG unzulässige Preisabschläge und unzulässige Diskriminierungen bei den aktuellen zeitabhängigen Verbindungspreisen aufheben. Dies entschied die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) in einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren.
Mit ihrer Entscheidung trägt die Reg TP zu einer ausgewogenen Verteilung des unternehmerischen Risikos beim Angebot einer Endkundenflatrate bei. Auch ein getaktetes Entgelt auf Minutenbasis bleibt zulässig. Hier muss ab dem 15. Dezember 2000 die Unterscheidung zwischen peak- und off-peak-Zeit wieder aufgehoben werden. Die Einräumung eines Mengenrabattes ist dann auch nicht mehr zulässig. Hier kam allein die DT AG beim konzerninternen Bezug in den Genuss der höchsten Rabattstufe.
Durch diese Entscheidung beträgt die Verbindungsleistung für den Zugang zum Internet ab dem 15. Dezember 2000 günstigstenfalls 1,5 Pf/min und ab dem 1. Februar 2001 kommt die Möglichkeit einer Flatrate hinzu.
Pressemitteilung der Regulierungsbehörde in Auszügen
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