Netzagentur: Mobilfunkterminierungsentgelte unter Regulierungsaufsicht
• 30.03.06 Die Bundesnetzagentur wird am kommenden Mittwoch, den 5. April 2006, die nationale Konsultation zu einer Regulierungsverfügung im Bereich der Terminierungsmärkte vom Festnetz in die Mobilfunknetze einleiten.Bereits am 19. Dezember 2005 hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass
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Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht im Einzelnen folgende Verpflichtungen vor: die Zusammenschaltung einschließlich der Kollokation, die Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen, die Nichtdiskriminierung und die Ex-ante-Entgeltgenehmigung.
Bezüglich der Entgeltregulierung gibt es nach den Worten des Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, allerdings die Alternative einer Ex-post-Entgeltkontrolle. Dazu müssten im Anhörungszeitraum dann aber Verhandlungsergebnisse präsentiert werden, die den europäischen Standards bei vergleichbaren effizienten Netzbetreibern entsprechen und den bisherigen Absenkungspfad in angemessenen Schritten fortsetzen.
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