AKTION 728
Anzeige

Neue Google Rekordstrafe: 4,3 Milliarden Euro --EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

• 19.07.18 Der Suchmaschinen Gigant Google bekommt von der EU-Kommission nun ein neues Rekord Bussgeld von 4,3 Mrd Euro aufgedrückt. Durch das Bußgeld reagiert die EU-Kommission gegen Google wegen Mißbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Betriebssystem Android. Dabei soll Google den Smartphone Herstellern entsprechende Apps vorgeschrieben haben und damit den Wettbewerb geschadet haben.Brüssel verhängt nun eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro.
AKTION 500x500
Anzeige

4,3 Milliarden Euro --EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Google

Diese neue Rekordstrafe in der Höhe von 4,3 Milliarden Euro ist noch einmal deutlich mehr als die bisher höchste verhängte Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro, wo Google seine Suchmaschine missbraucht, um Preisvergleicher zu schaden.

Preisvergleiche sorgen für Ersparnis beim Verbraucher
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Hier geht es nun um das Mobilbetriebssystem Android und Googles Vorgaben an Gerätehersteller, welche entsprechende Apps von Google nutzen müssen, so die EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Auch hier wollte Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Suchmaschine festigen.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager dazu: "Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein." Beim Android System müssen die Hersteller auf ihren Geräten bestimmte Dienste des Google Konzerns vorinstallieren, darunter die Google-Suche und den Web-Browser Chrome. Außerdem untersagt es Google den Herstellern, Geräte mit Android zu verkaufen, wenn sie gleichzeitig auch Modelle mit abgewandelten Versionen des Betriebssystems im Angebot haben.

Dieses stört die EU-Kommission, genauso wie die Vereinbarungen mit Herstellern und Mobilfunk-Betreibern, die über einen Anteil an Werbeerlösen einen Anreiz erhielten, ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorzuinstallieren.

Nun muss Google die beanstandeten Praktiken innerhalb von 90 Tagen beseitigen, erklärte die EU-Kommission. So darf Google seine Apps nicht mehr in rechtswidriger Weise bündeln. Auch dürfen Hersteller keine finanziellen Anreize mehr bekommen, wenn die ausschließlich die Google-Suche vorinstalliert wird.

Bei einer Mißachtung muss Google Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google, abführen.

Im letzten Jahr brummte die EU-Kommission eine Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

Die Europäische Kommission hatte Google schon im letzten Jahr eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd aufgebrummt. Auch hier hatte Google gegen das EU-Kartellrecht verstoßen Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.

Für das Bezahlen der Strafe hatte Google 30 Tage Zeit, hat aber nun Klage dagegen erhoben. Das teilte der US-Konzern teilte dieses nun am heutigen Montag mit, ohne weitere Details zu nennen. Auch das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber den Eingang der Beschwerde.

Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.

In dem Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.

Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Google hat die Suchergebnisse manipuliert

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten plaziert. Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.

Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten plazierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten plaziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens

Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.

Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.

Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern

Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle Nachricht oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 728
Anzeige
     Preistipp:
  • 70 GB Handytarif
  • mtl. 19,99€
  • 1 Freimonat
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • Bis zu 225 Mbit/s
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • 5 GB Datenvolumen gratis
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen