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Neue Telekommunikationsregeln gelten --DSL Wechsel an einem Tag

• 09.05.12 Mit der Veröffentlichung des neuen Telekommunikationsgesetzes im Bundesanzeiger sind nun auch neue Regeln zum Wohle des Verbrauchers in Kraft getreten.

Damit wird zum Beispiel beim Anbieterwechsel des Telefon- und Internet-Anschluss der Anschluss nur noch an einem Kalendertag unterbrochen

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sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden, so der Branchenverband Bitkom in einer ersten Stellungnahme.

Auch die Vertragslaufzeit bei den Anbietern wird erweitert. So müssen die Telefon- und Internetanbieter künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten. Auch werden bei einem Umzug am neuen Wohnort die Vertragslaufzeiten nicht automatisch verlängert. Falls der Anbieter am neuen Wohnort seine Dienste nicht anbieten kann, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen. In Zukunft müssen die Internet-Anbieter bei den Festnetz-Anschlüssen mit DSL und Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft. Eigentlich sollte diese Regelung auch sofort in Kraft treten, aber Tele2 hat erfolgreich Widerspruch beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

In Zukunft können Handynutzer verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber, so der Branchenverband weiter. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Neu sind nun die kostenlosen Warteschleifen bei Servicerufnummern. Um Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwendigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit.


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