SIM24 AKTION
Anzeige

O2 will Bewegungsprofile vermarkten --Widerspruchsmuster der Datenschützer verfügbar

• 31.10.12 Der Movilfunkanbieter O2 ist nun durch die spanische Telefonica gestern an die deutsche Börse platziert worden. Dabei war der Börsengang ein voller Erfolg. Wer die Papiere gezeichnet hatte, konnte gleich einen Kursgewinn von 4,2 Prozent verzeichnen. Die zu 5,60 Euro ausgegebenen Aktien stiegen bis auf 5,84 Euro.

Anzeige
Mit der Platzierung an der Börse teilte O2 aber auch mit, die Bewegungsdaten der Mobilfunknutzer verkaufen zu wollen. Damit können die Käufer dann sehen, in welchen Läden die Kunden verkehren, wie lange die Verweildauer ist und so weiter. Besonders ärgerlich ist, dass hier ein Verstoss gegen das bestehende Datenschutzgesetz vorliegt.

Die Pressesprecherin von O2 räumte daher gegenüber den Medien ein, dass die Daten anonymisiert weiter gegeben werden, und das deutsche Nutzer davon nicht betroffen sind. Allerdings haben in der Regel die deutschen Kunden noch nicht mal der Speicherung von Bewegungsprofilen schriftlich zugestimmt.

Da wir in unsere Tarifrechner.de Redaktion auch mindesten einen O2 Vertrag haben, gilt nätürlich hier, dass wir hier unerlaubt ausspioniert werden. Das gleiche gilt dann für weitere Journalisten und auch Anwälte mit einem O2 Vertrag.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat vor einer Verletzung der Privatsphäre durch Mobilfunkanbieter gegenüber der "Berliner Zeitung" gewarnt. "Die Bildung von Bewegungsprofilen dürfte in der Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen", so Schaar weiter. Deshalb ist die Vermarktung der O2-Muttergesellschaft Telefonica von Bewegungsdaten von Handykunden ein gefährlichen Trend.

Immerhin hat der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schnell reagiert und beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (www.datenschutzzentrum.de) ein Musterformular für den Widerspruch gegen die Speicherung von Bewegungsprofilen von O2 hinterlegt. O2 hat dann 3 Wochen Zeit die Forderung zu erfüllen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Weigerung darf der Kunde dann auch mitunter per einstweilige Verfügung auf Unterlassung Klagen. Hier werden wir sicherlich noch weiter berichten, wie O2 den Ansturm an Unterlassungsforderungen nach kommt.

Der Chefredakteur vom Tarifrechner.de Netzwerk, Dipl. Inform. Martin Kopka, hält es auch für denkbar, dass die Bundesnetzagentur hier das O2 Mobilfunknetz aufgrund von gravierenden Verstössen gegen bestehende Gesetze abschalten kann, wenn der Verstoss nicht beseitigt wird und ein öffentliches Interesse vorhanden ist. Auch kann das Bundeskartellamt eine erhebliche Millionenstrafe gegenüber O2 aussprechen. Damit würde sicherlich der Börsengang von O2 zu einem Flop ausfallen.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 20 GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen