O2 will Bewegungsprofile vermarkten --Widerspruchsmuster der Datenschützer verfügbar
• 31.10.12 Der Movilfunkanbieter O2 ist nun durch die spanische Telefonica gestern an die deutsche Börse platziert worden. Dabei war der Börsengang ein voller Erfolg. Wer die Papiere gezeichnet hatte, konnte gleich einen Kursgewinn von 4,2 Prozent verzeichnen. Die zu 5,60 Euro ausgegebenen Aktien stiegen bis auf 5,84 Euro.
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Die Pressesprecherin von O2 räumte daher gegenüber den Medien ein, dass die Daten anonymisiert weiter gegeben werden, und das deutsche Nutzer davon nicht betroffen sind. Allerdings haben in der Regel die deutschen Kunden noch nicht mal der Speicherung von Bewegungsprofilen schriftlich zugestimmt.
Da wir in unsere Tarifrechner.de Redaktion auch mindesten einen O2 Vertrag haben, gilt nätürlich hier, dass wir hier unerlaubt ausspioniert werden. Das gleiche gilt dann für weitere Journalisten und auch Anwälte mit einem O2 Vertrag.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat vor einer Verletzung der Privatsphäre durch Mobilfunkanbieter gegenüber der "Berliner Zeitung" gewarnt. "Die Bildung von Bewegungsprofilen dürfte in der Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen", so Schaar weiter. Deshalb ist die Vermarktung der O2-Muttergesellschaft Telefonica von Bewegungsdaten von Handykunden ein gefährlichen Trend.
Immerhin hat der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schnell reagiert und beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (www.datenschutzzentrum.de) ein Musterformular für den Widerspruch gegen die Speicherung von Bewegungsprofilen von O2 hinterlegt. O2 hat dann 3 Wochen Zeit die Forderung zu erfüllen und schriftlich zu bestätigen. Bei einer Weigerung darf der Kunde dann auch mitunter per einstweilige Verfügung auf Unterlassung Klagen. Hier werden wir sicherlich noch weiter berichten, wie O2 den Ansturm an Unterlassungsforderungen nach kommt.
Der Chefredakteur vom Tarifrechner.de Netzwerk, Dipl. Inform. Martin Kopka, hält es auch für denkbar, dass die Bundesnetzagentur hier das O2 Mobilfunknetz aufgrund von gravierenden Verstössen gegen bestehende Gesetze abschalten kann, wenn der Verstoss nicht beseitigt wird und ein öffentliches Interesse vorhanden ist. Auch kann das Bundeskartellamt eine erhebliche Millionenstrafe gegenüber O2 aussprechen. Damit würde sicherlich der Börsengang von O2 zu einem Flop ausfallen.
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