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Reporter ohne Grenzen: Pressefeindliche Stimmung verhärtet sich

• 06.05.24 So ist laut Reporter ohne Grenzen (RSF) in 75 Prozent der Staaten die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende problematisch. In 36 Ländern ist unabhängige Berichterstattung aufgrund von Gewalt, behördlicher Willkür und repressiven Gesetzen praktisch unmöglich. So gibt es nur noch in einigen europäischen Ländern eine gute Voraussetzungen für eine kritische Berichterstattung.

Reporter ohne Grenzen: Pressefeindliche Stimmung verhärtet sich

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So sind auch im Umfeld von Wahlen Journalistinnen und Journalisten immer öfter zur Zielscheibe von Beschimpfungen, Gewalt und Festnahmen geworden. Demokratiefeinde kämpfen mit allen Mitteln gegen unabhängige Berichterstattung, so die harsche Kritik von Reporter ohne Grenzen.

Reporter ohne Grenzen: Pressefeindliche Stimmung verhärtet sich
Reporter ohne Grenzen: Pressefeindliche Stimmung
verhärtet sich --Screenshot RSF

Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend mit Blick auf das Superwahljahr 2024, in dem mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung an die Wahlurnen gebeten wird, lautet die Einschätzung der Organisation.

"Das zunehmende Ausmaß der Gewalt gegenüber Medienschaffenden, die über Wahlen berichten, ist eine erschreckende Entwicklung. Autokraten, Interessengruppen und Feindinnen der Demokratie wollen mit allen Mitteln unabhängige Berichterstattung verhindern", warnt Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen (RSF).

Und weiter: "Dies ist nicht hinnehmbar. Demokratische Regierungen müssen sich mehr für den Schutz von Medienschaffenden engagieren. Pressefreiheit ist eine Voraussetzung, um sich unabhängig eine Meinung zu bilden und eine informierte Wahlentscheidung zu treffen.".

In Deutschland gibt es im Jahr 2024 viele Wahlen

Auch in Deutschland gibt es im Jahr 2024 viele Wahlen. So gibt es Wahlen für das EU-Parlament und Wahlen für neue Landtage in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. So ist laut den ersten Einschätzungen von Reporter ohne Grenzen die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen auf Medienschaffende dabei recht hoch. Auf der Rangliste der Pressefreiheit ist Deutschland zwar von Platz 21 auf Platz 10 geklettert. Allerdings legte Deutschland bei der Gesamtpunktzahl kaum zu. Dieses Plus erklärt sich einerseits aus einer Verschlechterung von Ländern, die hinter Deutschland zurückfielen.

Andererseits ist die Zahl der Übergriffe zurückgegangen. So gab es im vergangenen Jahr 41 Fälle von Gewalt gegen Medienschaffende. Im Jahr 2022 lag die Zahl bei 103.

Dabei fand die Hälfte der Attacken während Kundgebungen von Verschwörungstheoretikern oder extremen Rechten statt. Dazu kommen Übergriffe bei Pro-Palästina-Demonstrationen.

"Seit Beginn 2024 beobachteten wir zudem ein neues Phänomen der Pressefeindlichkeit: Bei den Bauernprotesten blockierten Landwirtinnen und Landwirte in mindestens fünf Fällen mit Traktoren die Auslieferung von Zeitungen in mehreren Bundesländern.", so die Stellungnahme von RSF.

Und weiter: "Die anhaltende Gewalt gegen Wahlberichterstattende und die schlechter werdenden Bedingungen für eine freie Berichterstattung zeigen, wie bedroht die Pressefreiheit weltweit ist. Dabei ist sie die Voraussetzung für das unabhängige Bilden einer Meinung und informierte politische Entscheidungen. Ohne Pressefreiheit keine Demokratie!".

Deutschland mit verbesserten Ranking

Auch wenn sich die Lage der Pressefreiheit weltweit verschlechtert hat, so ist Deutschland ist im neuen Ranking von Platz 21 auf Platz zehn gestiegen. Dabei ist die Gewalt gegen Journalisten laut Reporter ohne Grenzen aber auch in Deutschland weiter besorgniserregend.

Betrachtet man die Gesamtpunktzahl, hat sich die Situation in Deutschland aber nur geringfügig verbessert und auch nur in der Kategorie Sicherheit. Der Sprung auf Ranglistenplatz 10 ist zudem auch der Tatsache geschuldet, dass sich andere Länder auf der Rangliste verschlechtert haben.

Besorgniserregend ist weiterhin die Gewalt gegen Medienschaffende. RSF verifizierte für das Jahr 2023 insgesamt 41 Übergriffe auf Journalistinnen und Reporter. Im Vorjahr lag die Zahl noch bei 103, im Jahr 2021 bei 80. Wie die aktuelle Nahaufnahme Deutschland zeigt, fanden 18 dieser 41 Übergriffe während Kundgebungen von Verschwörungstheoretikern oder extremen Rechten statt.

Reporter ohne Grenzen geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Die Organisation sammelte im Jahr 2023 noch viele weitere Fälle von Gewalt gegen Medienschaffende, die jedoch meist aufgrund fehlender Zeuginnen oder Zeugen nicht verifiziert werden konnten. Die Zahl der Übergriffe bewegt sich zudem noch immer auf hohem Niveau. Im Jahr 2019, im Jahr vor der Pandemie, hatte RSF nur 13 Übergriffe gezählt.

Dabei kommt es zu Beschimpfungen, Gewalt und Festnahmen. Diese Entwicklung ist besonders besorgniserregend mit Blick auf das Superwahljahr 2024, so Reporter ohne Grenzen. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung wird in diesem Jahr an die Wahlurnen gebeten. Auch in Deutschland stehen Wahlen an. Neben den Wahlen für das EU-Parlament wird in Sachsen, Thüringen und Brandenburg über die Zusammensetzung der Landtage abgestimmt.

Pressefreiheit: 3.Mai war internationaler Tag der Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht und ein Menschenrecht und auch in der EU-Charta aufgelistet. Auch ist dem Land Schleswig Holstein das Grundrecht auf Pressefreiheit soviel Wert, dass es sogar ein eigenes Landespresserecht gibt. Auch liegt oftmals ein Verstoss gegen Art.5 GG bei rechtswidrigen Handlungen gegen die Pressefreiheit vor. Das Grundrecht auf Pressefreiheit ist in der europäischen Menschenrechtskonvention Art.10 ausdrücklich erwähnt.

So hat sich laut Reporter ohne Grenzen die Pressefreiheit im weltweiten Vergleich weiter deutlich verschlechtert. Dies geht aus der Rangliste der Pressefreiheit 2024 von Reporter ohne Grenzen (RSF) hervor. Der Analyse zufolge befanden sich im vergangenen Jahr 36 Länder in der schlechtesten Wertungskategorie. Dieses sind soviele wie seit mehr als zehn Jahren nicht. Unabhängige journalistische Arbeit ist in diesen Ländern praktisch unmöglich.

Dabei werden Journalistinnen und Journalisten immer mehr zur Zielscheibe. Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland steht aber klar hinter unabhängiger und freier Berichterstattung und will diese erhalten.

Laut eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom halten 91 Prozent der Befragtgen die Pressefreiheit als hohes Gut, das es unbedingt zu schützen gilt.

"Pressefreiheit ist ein hohes Gut und wir müssen sie auch im Netz und in den digitalen Medien schützen und stärken. Attacken auf Journalistinnen und Journalisten sind eine direkte Gefahr nicht nur für die betroffenen Personen, sondern für unsere meinungspluralistische Gesellschaft insgesamt", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Und weiter: "Die Pressefreiheit und die Grundidee des freien Internets sind eng miteinander verbunden.".

Laut der Umfrageergebnisse wünschen sich 86 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer, dass Debatten im Internet respektvoller geführt werden. 70 Prozent empfinden den Ton in Kommentarspalten bei Nachrichten im Internet oft als zu aggressiv. Fast jeder und jede Zweite ist der Meinung, dass Diskussionen im Internet dazu beitragen, dass rechte Parteien an Einfluss gewinnen.

"Angesichts der multiplen Krisen und der extrem hohen Dynamik bei der Verbreitung von Informationen und Desinformationen muss die Medienkompetenz auf breiter Ebene gefördert werden - in Schulen und Volkshochschulen, im Berufsleben und in Weiterbildungen", betont Rohleder.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hasufriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Pressefreiheit: Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden

Die USA will die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange und dort den Prozess machen. Ob dieser dann Fair sein wird, daran bestehen erheblich Zweifel. Nun darf der der Wikileaks-Gründer Julian Assange nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden, so die Entscheidung des Londoner High Court am gestrigen Dienstag.

So fordert nun der Londoner High Court forderte neue Garantien von den USA. Damit hat der Journalist Julian Assange in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten.

Pressefreiheit: Julian Assange darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden
Pressefreiheit: Julian Assange darf vorerst nicht an die USA
ausgeliefert werden --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten.

Daher gibt es nun eine Frist von 3 Wochen, in denen die Londoner Richter den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen setzten. Dabei soll garantiert werden, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe, hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe.

Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden.

Pressefreiheit Ade: Australiens Ministerpräsident fordert Freilassung des Journalisten Julian Assanges

In Europa werden immer mehr Straftaten gegen Journalisten begangen, auch in Deutschland und auch im Norden Deutschlands. So hat sich der australische Ministerpräsident Anthony Albanese abermals für eine Freilassung des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange eingesetzt.

So sagte der australische Ministerpräsident Anthony Albanese gegenüber dem australischen Sender ABC: "Genug ist genug". Die fortlaufende Inhaftierung des 51 Jahre alten Australiers sei "frustrierend" und nutze niemandem etwas.

"Ich denke, dass der Fall Assange im Hinblick darauf betrachtet werden muss, was passiert ist, was die Anschuldigungen sind und ob die tatsächlich verbüßte Zeit über dem liegt, was angemessen wäre, wenn diese bewiesen würden"y, betonte Albanese.

So sitzt nun Julian Assange seit vier Jahren in einem Gefängnis in London. Davor hatte er sieben Jahre in der Botschaft Ecuadors in der britischen Botschaft festgesessen, um einer Festnahme und einer Auslieferung an die Vereinigten Staaten zu entgehen.

Immer wieder betonte der australische Ministerpräsident: "Meine Position ist klar und wurde auch der amerikanischen Regierung gegenüber verdeutlicht: Es ist an der Zeit, diese Angelegenheit zu Ende zu bringen.".

Bislang haben alle diplomatischen Bemühungen seiner Regierung nicht zu einer Lösung geführt, so sein Fazit.

Pressefreiheit Ade: Gespräche der Letzten Generation mit Journalisten wurden abgehört

Wenn es um das Grundrecht auf Pressefreiheit geht, dann wird auch in Deutschland immer mehr dieses Grundrecht verletzt, auch durch Straftaten gegen Journalisten im Norden Deutschlands. Nun ist bekannt geworden, dass Journalisten in Gesprächen mit Vertretern der Letzten Generation abgehört wurden. Dabei wurde offensichtliche die richterliche Befugnis von den Polizeibeamten missbraucht. Dabei wurden auch Pressetelefon, Privathandys und auch E-Mails neben den Standortdaten bei den Aktivisten der "Letzten Generation" belauscht. Immerhin begann schon im Oktober 2022 laut der Süddeutschen Zeitung das Bayerische Landeskriminalamt damit, die Klimaprotestgruppe zu überwachen.

Dabei wurden die Klimaaktivisten "Letzte Generation" durch dich Generalstaatsanwaltschaft München offenbar monatelang belauscht. Nebenbei wurden dann auch zahlreiche Gespräche mit Journalisten abgehört, lautet der Vorwurf in der "Süddeutsche Zeitung" (SZ) unter Berufung auf interne Unterlagen, die ihr vorliegen.

Pressefreiheit Ade: Gespräche der Letzten Generation mit Journalisten wurden abgehört
Pressefreiheit Ade: Gespräche der Letzten Generation mit Journalisten
wurden abgehört --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei haben die bayerischen Ermittler einen Festnetzanschluss mit einer Berliner Vorwahl überwacht, den die Letzte Generation als ihr offizielles Pressetelefon benennt. So wurden dann Journalisten bei einem Anruf auf der Berliner Rufnummer unbemerkt auch Ermittler des bayerischen Landeskriminalamts belauscht.

Dabei gab es dann die Feststellung der Ermittler nach 2 Monaten: "Auf dem Anschluss gehen fast ausschließlich Anfragen von Medienvertretern, Studenten und Schülern ein, die um eine Presseauskunft oder ein Interview bitten". Danach wurde aber auch die Überwachung fortgeführt.

Gleichzeitig haben die Ermittler laut dem SZ-Bericht weitere Telefone der Aktivisten belauscht, darunter die individuellen Handys einiger führenden Personen. So konnte man zum Beispiel als Journalist in den vergangenen Monaten bei Carla Hinrichs, einer der Sprecherinnen der Letzten Generation, am besten über ihr Handy erreichen. Auch dort war offenbar die Polizei mit in der Leitung. Am 7. November 2022 etwa habe Hinrichs "mehrere aktuelle Anfragen des 'Spiegel" gehabt, vermerkten die Ermittler.

Dabei beruhen die Abhörmaßnahmen Gerichtsbeschlüssen, die das Amtsgericht München wohl zu leichtfertig aus gefertigt hatte. Das Belauschen von Gesprächen mit Journalisten ist dabei grundsätzlich nicht verboten. Aber nach der Strafprozessordnung gelten dafür besonders hohe Hürden. Die Ermittler müssten stets genau abwägen was wichtiger ist, Pressefreiheit oder die Strafverfolgung. Betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen, heißt es im Gesetz. Das Nachfragen nach Presseterminen von Journalisten kann man sicherlich nicht zu einer Vereinbarung zu einer Straftat betrachten. Daher gilt hier die Unverhältnissmässigkeit.

In den ausführlichen Beschlüssen des Amtsgerichts München werde die Pressefreiheit mit keinem Wort erwähnt. Auch hätten durchaus auch Anwälte bei ihren Mandaten anrufen können. Immerhin gibt es derzeit viele Strafermittlungen gegen die Mitglieder der "Letzten Generation". Dieses ist aber wohl laut dem SZ-Bericht nicht geschehen.

Spionagesoftware Pegasus: Hackerangriffe auf Journalisten und Politiker durch Israelische Firma

So hatte zuletzt ein internationales Team von Journalistinnen und Journalisten, bestehend aus Süddeutsche Zeitung, NDR, WDR und die Zeit, monatelang Listen von Telefonnummern ausgewertet, die offenbar für die Überwachung mit der Spähsoftware Pegasus ausgewählt wurden. Dabei ist Pegasus ist eine Spionage Software des israelischen Unternehmens NSO Group.

Durch die Spionagesoftware Pegasus werden gezielt Journalisten, Politiker und Menschenrechtsaktivisten ausspioniert. Auch Edward Snowden, welcher im Jahr 2013 Abhörtechniken des US-Geheimdienstes NSA aufgedeckt hatte, ist entsetzt über das Ausmaß weltweiten Überwachung: "Wir dulden keinen kommerziellen Markt für Atomwaffen, wir dulden keinen kommerziellen Markt für chemische oder biologische Waffen, aber wenn es um diese digitalen boshaften Angriffsvektoren geht, unternehmen wir rein gar nichts", so Snowden gegenüber dem britischen Guardian.

Das besondere an dieser Software ist, dass diese gezielt angeboten wird. Früher haben Regierungen diese Überwachung von Menschen durchgeführt, nun sind des Firmen. So wollen Regierungen Kriminelle oder unliebsamen Oppositionelle überwachen.

Liste von 50 000 Zielpersonen

Auch spart man sich auf diese Weise aufwendige und kostspielige Durchsuchungsbefehle. Durch die Pegasus Software haben die Auftraggeber Zugriff auf Kameras und Mikrofone, ohne dass man in Häuser der Zielpersonen eindringen muss. Dabei gibt es nun eine Liste von 50 000 Zielpersonen.

Bei den Personen auf der Liste handelt es sich um potenziellen Ausspähzielen, welche von den Kunden der israelischen Firma NSO Group ausgewählt worden sind. Dabei verkauft die NSO kommerzielle Spionagesoftware an Polizeibehörden, Geheimdienste und Armeen. Mit der Software können dann Mobiltelefone umfassend ausspioniert werden können. Dabei gibt es rund 60 Kunden in 40 Ländern. Die Firma existiert seit dem Jahr 2010 und taucht immer unter verschiedenen Namen auf. Alle Firmen gehören der NSO Group an. Dabei soll die Firma, nach eigenen Angaben, mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro wert sein.

"Aber wenn sie dasselbe aus der Entfernung tun können, die Kosten gering sind und keinerlei Risiko besteht, dann fangen sie an, das die ganze Zeit zu tun, gegen jeden, der auch nur ansatzweise von Interesse ist", sagte Edward Snowden gegenüber britischen Zeitung.

"NSO tut das nicht, um die Welt zu retten"

"Die NSO tut das nicht, um die Welt zu retten, sondern aus einem einzigen Grund heraus: um Geld zu verdienen", so der ehemalige CIA Mitarbeiter. Dabei geht es auch um den Preis, welchen die Gesellschaft für die Überwachung zahlen muss.

"Wie können diese Unternehmen kommerziell dermaßen erfolgreich sein und sich rund um den Globus ausbreiten? Ganz offensichtlich haben unsere Regulierungsmaßnahmen versagt", so die weitere Snowden Kritik. Immerhin kann der einzelne Mensch gegen die Spionagesoftware nichts ausrichten und der Verzicht auf Mobiltelefone sei keine Lösung. Daher fordert Snowden gegenüber der Zeitung, dass der Verkauf der Technologie durch Firmen wie NSO verboten werden muss.

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