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Oberlandesgericht: Handykunden haben bei jeder Preiserhöhung Sonderkündigungsrechte

• 06.05.20 Wenn es um Preiserhöhungen geht, versuchen sich mittlerweile einige Provider aus der Schlinge zu ziehen, und verweigern einfach das Sonderkündigungsrecht. So hatte in der Vergangenheit die Verbraucherzentrale Brandenburg Tele Columbus bei den Pyur Tarifen abgemahnt, nun gab es in einem anderen Fall eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main für einen Provider
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beim Sonderkündigungsrecht durch eine Preiserhöhung.

Oberlandesgericht: Handykunden haben bei jeder Preiserhöhung Sonderkündigungsrechte

Bei einer einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets ein Widerspruchsrecht, auch bei einer Preiserhöhung von unter 5 Prozent, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Pÿur Tariferhöhungen
Verbraucherzentralen kritisieren Pÿur Tariferhöhungen -
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Der Kläger ist der Dachverband der Verbraucherzentralen, die Beklagte ist eine Mobilfunkanbieterin. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit von zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten.

Das Landgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Unterlassung verurteilt, soweit es die Form der Androhung der Sperre in Textform und den Widerspruch des Kunden bei Preiserhöhungen betraf. Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG teilweise Erfolg.

Zu Recht sei die Beklagte jedoch verurteilt worden, es zu unterlassen, den Kunden im Falle einer Preiserhöhung ein Widerspruchsrecht erst ab einer Preiserhöhung über 5 Prozent zu gewähren. Den Kunden müsse vielmehr bei jeder einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen ein Widerspruchsrecht zugestanden werden. Dies folge aus der sog. Universaldienste Richtlinie der EU (Art. 20 Abs. 2 RL 2002/2 20/EG in der Fassung RL 2009/135/EG). Auf die Frage, ob es sich um eine "wesentliche" Preiserhöhung handele, komme es damit nicht an. Im Übrigen sei eine Preiserhöhung von 5 Prozent nicht wenig und könne für manchen Kunden erheblich sein.

Zu Unrecht habe das Landgericht die Klausel beanstandet, wonach eine Sperre in Textform angedroht werden kann, entschied das OLG. Die einfache Textform sei hier nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BGH zugelassen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2020, Az.: 1 U 46/19, (vorausgehend Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.02.2019, Az. 2/24 O 99/18).

Pÿur Tariferhöhungen: Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte Tele Columbus ab

Auch in der Vergangenheit gab es schon Ärger bei den Pyur Kunden durch Preiserhöhungen. Nachdem die Verbraucherzentrale schon im Februar 2019 von Kunden die ersten Verbraucherbeschwerden zu Preisanpassungen bekommen hatte, mahnte sie daher die Tele Columbus AG im letzten Jahr ab.

"Unserer Ansicht nach müssen gemäß einer EU-Regelung Anbieter von Kommunikationsnetzen bzw. -diensten Verbrauchern auch bei geringen Änderungen der Vertragsbedingungen die Möglichkeit einräumen, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen", erklärt Michèle Scherer, Rechtsreferentin Digitale Welt der VZB.

Ziel der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale ist, dass Tele Columbus die AGB entsprechend ändert, so dass Verbraucher auch bei geringfügigen Preiserhöhungen ihre Rechte geltend machen können.

Da rechtliche Schritte gegen die Preiserhöhungen von oft nur ein bis zwei Euro einen unverhältnismäßigen Aufwand für den Einzelnen bedeuten, wollen die Verbraucherschützer mit der Abmahnung eine Lösung für alle Betroffenen herbeiführen. , so Scherer weiter.

In der Vergangenheit hatte die VZB bereits bemängelt, dass Tele Columbus Tarifumstellungen ohne die Zustimmung der Betroffenen durchgeführt hatte. Auch mangelnden Kundenservice aufgrund fehlender oder schlechter Erreichbarkeit wurde durch die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert.

Im Jahr 2018 ist dann auch durch die vielen Verbraucherbeschwerden der Aktionkurs von Tele Columbus über 75 Prozent eingebrochen. An der Börse werden Migrationsprobleme von den aufgekauften Firmen Pepcom und Primacom angeführt.

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