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Pflichtablieferung von Web-Inhalten an den Staat

• 01.04.09 Anbieter von Online-Diensten und Homepage-Inhaber müssen nicht generell Kopien ihrer Webseiten an den Staat abliefern. Das geht aus einem neuen Leitfaden hervor, den der Bitkom Verband und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht haben.

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Damit existiert erstmals eine Leitlinie, wie mit der seit Oktober 2008 geltenden "Pflichtablieferungsverordnung" in der Praxis umzugehen ist. Die Verordnung besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen.

Ziel der Pflichtablieferung ist, kulturell wertvolle Netzpublikationen langfristig zu erhalten. Eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten würde aber weit über das Ziel hinausschießen. Daher haben sich Bitkom und DIHK mit der Nationalbibliothek verständigt, vorerst nur "abgrenzbare digitale Publikationen" zu archivieren. Als solche gelten unter anderem online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Nicht betroffen sind Portale mit aktuellen Nachrichten sowie Foren, Communitys und Homepages mit privaten Inhalten.

Wichtig ist, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Leitfaden eindeutig hervor. Die Nationalbibliothek kommt auf die Betreiber entsprechender Webseiten zu, Niemand muss ein Bußgeld befürchten, wenn er von sich aus nichts unternimmt. Auch müsse sich niemand vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen.


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