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Regierung plant Gesetz gegen 0190-Betrug

• 12.11.02 Die derzeitige Bundesregierung plant via Gesetz gegen die 0190-Abzocker vorzugehen. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, soll mit einer Novelle das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) entsprechend angepasst werden. Die neue Regelung soll es ermöglichen "Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Dienstanbietern
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abzuschöpfen", wie Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Matthias Berninger, erklärte.

Weil die Geschädigten selten selbst vor Gericht gehen, ist die Verankerung eines "Straf-Schadenersatzes" im Gesetz geplant. Damit können Richter Geldstrafen verhängen, ohne dass ein Opfer geklagt hat. Zusätzlich sollen nicht nur die Opfer selbst, sondern auch die Verbraucherschutzverbände vor Gericht gehen können. Das neue Gesetz wird voraussichtlich noch 2003 in Kraft treten.


Gerichtsverhandlung um Rechnungsausweisung der dt.Telekom

• 12.11.02 Um die kundenfreundliche, einheitliche Telefonrechnung wird immer noch heftig gestritten. Darauf weist die Telefongesellschaft 01051 Telecom anlässlich einer mündlichen Verhandlung am 14. November vor dem Verwaltungsgericht Köln hin.

Streitpunkt ist die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 21.02.2000, nach der die Deutsche Telekom auch die vom Kunden genutzten Produkte der Wettbewerber, deren Preise sowie die Einzelverbindungen auf der Rechnung ausweisen und den Rechnungsbetrag für die alternativen Anbieter mit einziehen muss. Gegen diese Verpflichtung hatte die Deutsche Telekom geklagt. Sie will den Leistungsumfang der Rechnung reduzieren und weder Details zu den Telefonaten mit alternativen Anbietern aufführen noch deren Rechnungsbeträge mit abbuchen. Für die Kunden wäre die Telefonrechnung dann nicht mehr nachzuvollziehen und auch nicht mehr überprüfbar. Um die Telefonrechnung zu bezahlen, müssten dann für jeden genutzten Anbieter einzelne Überweisungen durchgeführt werden.

Die Deutsche Telekom hatte bereits im März 1999 die Fakturierungs- und Inkassoverträge mit ihren Wettbewerbern gekündigt, war dann aber von der RegTP verpflichtet worden, bis auf die Mahnung diese Leistungen unverändert weiter anzubieten.


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