Regierung: Neues Telekommunikationsgesetz beschlossen
• 22.11.06 Die derzeitige Koalition hat ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen, bei der eine Regulierungs-Freistellung für die umstrittenen VDSL Leitung der dt.Telekom beschlossen worden ist.Die Koalition spricht im Rahmen der Freigabe von neuen Märkten, obwohl nur
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Die nun zwischen den Koalitionsfraktionen abgestimmte Regelung zur Behandlung des VDSL-Netzes der Telekom stößt weiterhin auf Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO. Der entsprechende Textvorschlag für einen § 9a im Telekommunikationsgesetz ermögliche die ungerechtfertigte Freistellung von der Regulierung für den Marktführer in einem Bereich, der eine Weichenstellung für künftige Strategien im Telekommunikationsmarkt darstelle, so Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation BREKO. Entgegen den Vorstellungen des BREKO werde nun doch VDSL als neuer Markt definiert, was die Möglichkeit eines Regulierungsverzichts einräume.
Dennoch sieht der Verband Möglichkeiten, den geplanten Gesetzestext so auszulegen, dass der Wettbewerb seine Chance erhält. Dadurch, dass technische Einrichtungen wie Leitungen, Kabelverzweiger (KVZ) und Leerrohre nicht in die Regulierungsfreistellung einbezogen sind, bleibt der heute schon bestehende Anspruch der Wettbewerber auf Zugang zum KVZ und den Leerrohren unangetastet. Über diese grauen Schaltkästen am Straßenrand könnte es den BREKO-Firmen möglich werden, eigene breitbandige Produkte direkt in die letzte Meile zum Kunden einzuspeisen.
Die EU-Komission plant nun ein Mißbrauchsverfahren gegen die Bundesregierung, wegen der Freistellung der Kontrolle bei VDSL, einzuleiten. Die Bundesregierung äüßerte sich daher aber gelassen, wegen dem Mißbrauchsverfahren. Leider kostet die Fahrlässigkeit der Bundersregierung nicht nur wieder Steuergelder für den kommenden Verfahrensprozess, sondern es besteht auch die Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens gegen die Bundesregierung in erheblichem Umfang.
Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz, Jugendschutz und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine Konkretisierung der Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen der Preistransparenz für Mehrwertdienste, z. B. der Preisansagepflicht, konnten die Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (3 Euro pro Minute) einheitlich geregelt werden.
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