Regulierungsbehörde beschließt grundlegende Entscheidungen
• 30.03.2001 Mit vier grundlegenden Entscheidungen setzt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Orientierungsrahmen für den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt.
- eine Verpflichtung zum Line-Sharing wurde angeordnet;
- das Resale zum Ortsnetz muss ermöglicht werden ;
- der T-DSL-Endkundenpreis bei raschem Abbau der Engpässe
im Vorproduktbereich ist wettbewerbskonform;
Für die häufigste Zugangsvariante zu den Endkundenanschlüssen, die
entbündelte Kupferdoppelader, ist ein monatlicher Mietpreis von 24,40 DM
festgelegt worden, den die Wettbewerber ab übermorgen, dem 1. April
2001, für die Überlassung an die DTAG zahlen müssen.
Eine EU-Verordnung verpflichte die DTAG als marktbeherrschendes Unternehmen u. a. ihren Wettbewerbern den gemeinsamen Zugang zum Teilnehmeranschluss im so genannten Line-Sharing anzubieten. In einer Beschlusskammer-Entscheidung habe die Regulierungsbehörde jetzt über die Bedingungen des Line-Sharing entschieden. Der gemeinsame Zugang muss innerhalb von zwei Monaten diskriminierungsfrei angeboten werden. Bis zur erstmaligen gemeinsamen Nutzung des Line-Sharing ist anschließend eine Vorlaufphase von bis zu drei Monaten zulässig.
Nach den Ausführungen von Matthias Kurth wird die DTAG verpflichtet, der debitel AG als Antragsteller Leistungen im Teilnehmernetzbereich zum Zweck des Wiederverkaufs anzubieten.
Die aktuellen T-DSL-Anschlussentgelte der Deutschen Telekom AG sind nach Aussage von Matthias Kurth 'regulatorisch nicht zu beanstanden'. Mit diesem Ergebnis sei ein Beschlusskammerverfahren zur nachträglichen Entgeltregulierung geendet.
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