Regulierungsbehörde: Kein Missbrauchsverfahren gegen T-Online
• 6.02.03 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte zu prüfen, ob ein Preisdumping den Wettbewerb bei den gegenwärtigen Surf-Tarifen bei der Telekom Tochter T-Online behindere. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass kein entsprechender Missbrauch vorliegt und damit besteht auch keine Notwendigkeit die Online-Tarife zu|
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Dieses Ergebnis konnte auch durch einen aktuellen internationalen Tarifvergleich der englischen Regulierungsbehörde Oftel vom Dezember 2002 untermauert werden. Dieser Vergleich zeigt, dass die in Rede stehenden Tarife sich im Rahmen des Marktüblichen bewegen.
Bei den reklamierten Produkten kann der Verbraucher für eine monatliche Einmalzahlung ein bestimmtes Minutenkontingent beziehen, wobei jede über das Kontingent hinausgehende Minute zusätzlich zu einem höheren Tarif hinzugekauft werden muss.
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