Scharfe Kritik an Entscheidung der Regulierungsbehörde
• 12.04.2002 Mit scharfer Kritik reagiert die Kölner NetCologne GmbH,
auf die aktuelle Entgeltentscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (RegTP), die den Beigeladenen des Verfahrens am Donnerstag Abend
mitgeteilt wurde.
Als ein Beispiel für das 'wettbewerbsfeindliche Verhalten' nennt
NetCologne Geschäftsführer Werner HanfHanf die Gebühr, die für die
Neuschaltung eines Kunden vom Netz der Deutschen Telekom AG auf das
jeweilige Netz eines anderen Anbieters erhoben wird. Hierfür berechnet
die Telekom den Mitbewerbern 81,12 Euro pro Schaltung. Bereits in der
Vergangenheit hatten NetCologne und andere Telefongesellschaften
nachgewiesen, dass die Telekom Ihren Subunternehmen für die reine
Schaltung lediglich 3 Euro zahlt. 'Eine faire Bewertung der Leistung', so
Hanf, 'läge deutlich unter 40 Euro.'
Nach Ansicht von Hanf verstoße die Telekom in ihrer Praxis gegen das
Telekommunikationsgesetz, das vorschreibt, dass den Preisen die 'Kosten für
die effiziente Leistungserbringung' zugrunde liegen müssen. Die hohe Gebühr
von 81,12 Euro steht in einem krassen Missverhältnis zu den tatsächlichen
Fremdkosten von 3 Euro, die die Telekom bezahlt.
'Der Kostenvorteil wird nicht weitergegeben', so Hanf, 'und die
Regulierungsbehörde scheint in ihrer Entgeltentscheidung weder das
Telekommunikationsgesetz noch unsere Beweise zu berücksichtigen. Wir
fühlen uns durch diese Praxis systematisch betrogen'.
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