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Sicherheitsrisiko iPhone 4S mit iOS 5

• 21.03.14 Wenn es um das Anpreisen der neuesten Smartphone Modelle geht, scheuen die Smartphone Hersteller keine Kosten und Mühen. Wenn es um die Sicherheit geht, wird es schon mal sehr, sehr gefährlich für die Nutzer. In diesem Fall erleben die Smartphone Nutzer von einigen iPhone 4S Modellen mit dem Betriebssystem iOS 5 ein Trauma. Das iPhone 4S wurde erst am 21.September 2012 durch das
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Nachfolgemodell iPhone 5 abgelöst

Immerhin ist das Smartphone iPhone 4S im Jahr 2011 bis zum Jahresende 2012 als Smartphone Top-Modell von Apple auf dem Markt gewesen und zählt mit dem Betriebsystem iOS 5 zu den am meisten verkauften Smartphones weltweit und auch in Deutschland. Daher ist dieses Smartphone auch immer gerne ein Angriffziel für Hacker.

Nun ist das Betriebsystem iOS 5 in die Jahre gekommen und es sind sehr viele Schwachstellen durch Programmierfehler bekannt geworden. Die Sicherheitslücken gehen los beim einfachen Zugreifen auf die Kontakte und Telefonnummern trotz Smartphone-Sperre bis hin zum dem Ausführen von Schad-Software durch den Einsatz des alten Safari-Browsers und dem Betrachten von E-Mails. Dabei nutzen die Hacker sogenannte Exploits, um ausführbaren Programm-Code ins Smartphone einzuschmuggeln.

Mittlerweile führen die Browser-Hersteller 95 Prozent ihrer Updates alleine nur für das Schließen von Sicherheitslücken durch. Wer dann noch mit einem alten Betriebsystem iOS 5 durchs Internet auf präparierte Internet-Seiten kann dann ganz schnell mit dem Safari-Browser ausspioniert werden. Auch das Lesen von E-Mails von unbekannter Quelle kann zu einem Sicherheitsrisiko werden. Dabei bekommen die Eindringlinge Zugriff auf die Daten wie Bilder, SMS, Telefonnummern und den gespeicherten Kontakten. Oftmals kann man auch teure Telefonnummern aufrufen, um den Nutzern einen Schaden zuzuführen.

Für das Beseitigung der Sicherheitslücken stellen die Hersteller wie Apple auch entsprechende Firmware-Updates zu Verfügung. In der Regel führen die Nutzer dann ein Firmware-Update durch, um den Sicherheitsrisiken durch die alte Firmware zu entgehen. Die aktuelle Version bei Apples Betriebsystem liegt bei iOS 7.1. Mit dem Firmware-Update fängt aber das Trauma bei einigen iPhone 4S Nutzern erst an. Nach dem Update ist das Smartphone iPhone 4S oftmals nicht mehr benutzbar.

Der Hersteller Apple verweist bislang gegenüber den Kunden, welche einen Schaden reklamieren, ganz lapidar auf seine Lizenzbedingen. In Apples Lizenzbestimmungen weist der Hersteller darauf hin, dass ein Software-Update komplett auf eigenes Risiko erfolgt. Das Internet-Forum von Apple ist voll mit Beschwerden. Erstmals wurde auch von Golem.de über den Schaden bei deutschen Nutzern berichtet. Das war am November letzten Jahres.

Auch die Telekom hat einen gewerblichen Kunden mit dem Hinweis auf die Lizenzbedingungen von Apple abgespeist, obwohl die Lizenzbedingen von Apple gar nicht Vertragsbestandteil bei einem Laufzeitvertrag mit der Telekom sind. Wir haben von der Telekom eine Stellungnahme angefordert, bislang hatte die Telekom sich zu ihrem Verhalten dem Kunden gegenüber aber nicht geäußert. Auch die Telekom verweist in ihrem Anschreiben an den Kunden auf den Golem.de Artikel vom November letzten Jahres. Daher ist das Problem bei der Telekom schon länger bekannt, bislang sind aber Warnungen gegenüber den Vertragskunden mit einem iPhone 4S ausgeblieben.

Nach dem deutschem Recht haben die Kunden einen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten, wenn es erkennbare Mängel am Gerät gibt. Bei der Mängelrüge nach der Garantiezeit muß der dt.Verbraucher aber Nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Die Mängel bei dem iPhones 4S mit dem iOS 5 liegen in den vielen Sicherheitslücken durch Programmierfehler bei dem alten Betriebsystem.

Auch ist es mehr als zweifelhaft, dass der Schaden beim Durchführen eines Firmware-Updates einen Garantieanspruch erfüllen muß und nicht einen Gewährleistungsanspruch auslöst. In dem Golem Artikel spricht der Hersteller Apple von einem Hardware-Defekt. "Dieser tritt auch bei ganz neuen Geräten auf". Damit ist der Schaden schon beim Kauf vorhanden gewesen, und die Bedingungen für einen Gewährleistungsanspruch sind laut dem dt.Gesetzgeber erfüllt.


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