Simyo-Streit: Lizenz und allgemeines Wettbewerbsrecht lassen Ungleichbehandlung zu
• 12.07.05 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute im Streit zwischen dem Service Provider Mobilcom Communicationstechnik GmbH und dem Mobilfunknetzbetreiber E-Plus um deren neue Marke "Simyo" die Beschwerde von Mobilcom zurückgewiesen.
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Hierzu stellte die Beschlusskammer in ihrer Entscheidung fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. "Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP die Entscheidung.
"Dazu zählt für uns zum Beispiel vorstoßender Wettbewerb. Er ist ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens", so Kurth. Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation. Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung, die auf kostenträchtige, bislang übliche Komfortmerkmale verzichtet, unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten.
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