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Steuerspartipps 2019: Finanzamt finanziert Telefon, Internet und Smartphone

• 25.06.19 Auch in diesem Jahr müssen die Steuerzahler wieder ihre Steuererklärung abgegeben, es sei denn ein Steuerberater ist involviert. Ansonsten endet erstmalig in diesem Jahr Ende Juli die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018. Zuvor war es der Mai. Sollte dann die IT-Technik zu beruflichen Zwecken, wie zum Beispiel E-Mail
Dr.Sim
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lesen, genutzt werden, kann dieses Gerät, zum Beispiel ein Smartphone, auch steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerspartipps 2019: Finanzamt finanziert Telefon, Internet und Smartphone

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft in diesem Jahr erstmals für alle Steuerpflichtigen erst am 31. Juli ab. Wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28. Februar 2020.

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bei unserem Steuer Programm Vergleich 2019 -Bild: WISO

Daher gilt, wer private IT-Geräte und Software beruflich nutzt, kann die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Fallen die Werbungskosten hoch aus, ist eine Steuererstattung zu erwarten. Im Durchschnitt erstattet der Fiskus 974 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer, so der Branchenverband Bitkom.

Wer privat angeschaffte IT-Geräte so gut wie ausschließlich (mindestens 90 Prozent) beruflich nutzt, kann die Kosten dafür in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei geringerer beruflicher Nutzung sind die Kosten in berufliche und private Nutzungsanteile aufzuteilen. Für den Nachweis der beruflichen Nutzung ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorweisen zu können oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen.

Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Neu im Steuerjahr 2018 ist, dass Anschaffungskosten bis 800 Euro (netto) im Jahr des Kaufs geltend gemacht werden können. Wird der Wert überschritten, muss der Nettokaufpreis zusammen mit der gezahlten Umsatzsteuer über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bislang lag diese Grenze bei 410 Euro (netto).

Die 800-Euro-Grenze gilt für Hardware wie PC, Notebook oder Tablet sowie für zugehörige Peripheriegeräte wie Drucker, Monitor oder Maus. Für diese Geräte wird eine gewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen.

Für Smartphones beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer fünf und für Faxgeräte sechs Jahre. Wenn allerdings ein Zubehörteil kaputt geht oder eine Reparatur nötig wird, können die Ersatzkosten sofort abgezogen werden. Das Gleiche gilt für die Kosten von Verbrauchsmaterialien, etwa Toner, Tinte und Druckerpapier.

Auch können Steuerzahler können berufliche Telefon- und Internetkosten als Werbungskosten absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen.

Für Telefongebühren ist ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich. Beim Internetzugang ist in der Regel durch die Nutzung von Flatrates kein Einzelnachweis möglich. Daher überträgt die Rechtsprechung die Grundsätze für die Aufteilung von Hardware und nimmt bei fehlenden sonstigen Anhaltspunkten eine Aufteilung von 50 zu 50 (privat/beruflich) an.

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In unserem Steuer Programm Vergleich 2019 gibt es schon gute Software ab 9 Euro. Zum Beispiel das ausführliche WISO-Steuer gibt es als Download-Version schon ab 9,90 Euro. Hier gibt es auch eine elektronische Schnittstelle für ELSTER. Nach der Steuer-Abgabe können dann auch die elektronischen Bescheide vom Finanzamt abgeglichen werden, und Differenzen in der Steuersumme werden "Rot" markiert.

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