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Steuertipps: Internet-Nutzung läßt sich beim Finanzamt absetzen

• 22.04.13 Die Kosten für die Internet-Nutzung und den Kauf von der entsprechenden Hardware gehen schon mal in den vierstelligen Kostenbereich im Jahr. Wenn man als Arbeitnehmer aber das Internet auch beruflich nutzt, sind mitunter auch ein bei Steuertipps vom Branchenverband Bitkom nützlich.

Dr.Sim
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Dazu müssen die privat angeschafften Computer, Handys, Software und andere IT-Geräte auch beruflich genutzt werden, dazu reicht schon eine teilweise Nutzung aus. Das gleiche gilt für Telefon- und Internetgebühren. Dann kann der Steuerzahler diese Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Bei der Abschreibung von Computer, Tablets, Handys und der Software bedarf es eine Nutzung im "erheblichem Umfang" für die Arbeit. Für die Finanzämter ist dabei der Anteil der beruflichen Nutzung maßgeblich. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Computers aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, gehen die Finanzämter von einer Aufteilung von 50 zu 50 beruflich zu privat aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro, werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts auf drei Jahre verteilt, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Die gewöhnliche Nutzungsdauer bei Handys und Smartphones beträgt fünf Jahre und für Faxgeräte sogar sechs Jahre.

Wer beruflich aber immer auf die neuesten Geräte angewiesen ist, kann diese aber auch mit einer kürzeren Nutzungdauer ansetzen. Auch unterliegen häufig genutzte Smartphones einen stärkerem Verschleiß. Zum Beispiel sind nach drei Jahren iPhones nicht mehr vernünftig nutzbar, da der Akku keine ordentliche Akkuleistung mehr aufweisst, und der Akku sich bei den iPhones nicht austauschen läßt.

Analog zum Gerätekauf können Steuerzahler berufliche Telefon- und Internetkosten absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen.

Die Rechtsprechung nimmt für alle Kosten im Zusammenhang mit einem Internetanschluss eine Aufteilung von 50 zu 50 privat zu beruflich an. In einem neueren Urteil erkennt der Bundesgerichtshof sogar Kosten für rein private Telefonate mit der Familie steuermindernd an, wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von seiner Familie getrennt ist, so der Branchenverband weiter.


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