TELE2 erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
• 12.12.01 TELE2 hat am 30. November 2001 vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) beantragt. Ausgangspunkt war der Wunsch eines TELE2 Preselection-Kunden nach dem DTAG-Produkt AktivPlus XXL unter ausdrücklicher Forderung der Beibehaltung der dauerhaften Voreinstellung (Preselection) beim|
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Am 3. Dezember 2001 ist das Landgericht Bonn dem TELE2-Antrag gefolgt und hat eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom AG erlassen (Aktenzeichen: 11 0 168/01). Demnach ist es der DTAG zur Erhaltung des Wettbewerbs verboten, die dauerhafte Voreinstellung (Preselection) bei einer Tarifumstellung auf DTAG-Produkte ohne Einwilligung des Kunden zu beenden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000 DM verhängt werden.
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