Tele2 erwirkt einstweilige Verfügung gegen Werbespots der dt.Telekom
• 26.07.04 Die Badezimmer-Spots der Deutschen Telekom mit dem beliebten TV-Star Günther Jauch dürfen im deutschen Fernsehen vorerst nicht mehr ausgestrahlt werden. Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Tele2 eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom wegen der Irreführung von Verbrauchern durch die beiden TV-Spots erlassen.
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Um nicht irregeführt zu werden, müssten die Zuschauer die vielen klein gedruckten Zusatzhinweise in den Spots aufmerksam lesen. Dies ist dem Zuschauer leider nicht möglich. Der Text ist zum einen sehr lang und wird mehrmals in kurzen Abständen ausgetauscht. Zum anderen ist er teilweise gar nicht lesbar, weil helle Schrift vor hellem Hintergrund erscheint. So wird es dem Verbraucher unmöglich gemacht, sich richtig zu informieren.
Das Landgericht Hamburg untersagt deshalb mit sofortiger Wirkung, die angegriffenen Badezimmer-TV-Spots mit Günther Jauch im Fernsehen zu zeigen, und droht der Deutschen Telekom bei Zuwiderhandlung mit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000EUR. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.
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