Tele2 mit 1 Cent Aktions-Tarif beim Inland --neuer Top-Tarif
• 2.07.04 Der Call-by-Call Anbieter Tele2 bietet im Rahmen einer Sonderaktion bis zum 31.7.04 nationale Ferngespräche über die Einwahlnummer 01013 werktags von 21 bis 7 Uhr für nur 1 Ct/Min. an. In der Zeitzone wurden ansonsten vom Anbieter 1,48 Ct/Min. verlangt.
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Mit dieser Begründung hat der 3.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eine Klage der Telekom gegen einen Anschlussnehmer auf Zahlung von 10.897,70 DM für 3 Verbindungen zu 0190-Nummern abgewiesen. Eine Verbindung hatte rund 50 Stunden gedauert. Fest stand, dass die Verbindungsherstellung durch den Anschluss- nehmer oder dessen Familienmitglieder erfolgt war.
Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass sie ohne vertragliche Beziehungen zu den Anbietern der 0190 -Service -Nummern (Dienstebetreibern) keinen Einfluss auf die vom Anschluss des Beklagten aus aufgebauten Verbindungen nehmen könne. Eine zwangsweise Unterbrechung der Verbindung eines solchen Telefon-Providers sei nicht möglich. Das Landgericht ist dieser Argumentation gefolgt und hatte der Zahlungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung abgeändert und der Klägerin lediglich das Nutzungsentgelt für eine Stunde (115,77 Euro) zugesprochen.
Die Netzbetreiberin müsse Kosten für Kunden aus der Nutzung von 0190-Diensten dadurch vermeiden,dass die Verbindungen nach einer Stunde unterbrochen werden. Damit bejaht der Senat eine (vertragliche) Nebenpflicht des Netzbetreibers,wie sie ab 15.08.2003 durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauches von 0190er-/0900er- Mehrwertdienstenummern für die Diensteanbieter in § 43 b Telekommunikationsgesetz gesetzlich geregelt worden ist.
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