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Telegram NetzDG: Bussgeld gegen Telegram von 5,1 Millionen Euro wegen NetzDG Verstoss

• 18.10.22 Zuletzt hatte das Bundeskriminalamt in der Vergangenheit kaum Beschwerden an Telegram geschickt. Nun ist man auf Telegram aufmerksam geworden und wollte Telegram mit Anfragen sogar "fluten". Nun folgt erstmal ein Bussgeld gegen Telegram. Lange gab es es für User nicht einmal die Möglichkeit, gesetzwidrige Inhalte zu melden. Nur deshalb verhängt daher das Bundesamt für Justiz eine Strafe in Millionenhöhe gegen den Messengerdienst.

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Telegram NetzDG: Bussgeld gegen Telegram von 5,1 Millionen Euro wegen NetzDG Verstoss

So hat nun das Bundesamt für Justiz (BfJ) zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram Anbieter erlassen, da das Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen hat. Insgesamt hat das BfJ Bußgelder in Höhe von 5,125 Millionen Euro verhängt.

Telegram NetzDG: Bussgeld gegen Telegram von 5,1 Millionen Euro wegen NetzDG Verstoss
Telegram NetzDG: Bussgeld gegen Telegram von 5,1 Millionen Euro
wegen NetzDG Verstoss --Screenshot: Telegram

Dabei geht es um Verstöße gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. "Das NetzDG verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, auf ihren Plattformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzerinnen und Nutzer Posts mit strafbaren Inhalten den Anbietern zur Prüfung nach den Vorgaben des NetzDG melden können." die das Ministerium.

"Ferner sind die Anbieter verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.", so die Behörde.

Den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung gesetzeskonformer Meldewege hat das BfJ mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet. Wegen der Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten hat das BfJ ein Bußgeld in Höhe von 875 Tausend Euro verhängt.

Auch hatte das BfJ seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch die zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wege der internationalen Rechtshilfe ist das nicht gelungen.

Im März 2022 veranlasste das BfJ deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger. Daraufhin zeigte eine deutsche Anwaltskanzlei gegenüber dem BfJ die Interessenvertretung von Telegram an und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme konnten die Vorwürfe nicht entkräftet werden, sodass das BfJ nunmehr die beiden Bußgeldbescheide erließ, die Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt wurden.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Telegram kann Einspruch beim BfJ einlegen. Sollte das BfJ einem Einspruch nicht abhelfen, übersendet es die jeweiligen Akten über die Staatanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht Bonn zur gerichtlichen Entscheidung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sagte: "Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken tragen eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf den Plattformen vorzugehen." Auch müssen die Anbieter in Deutschland für einen Zustellungsbevollmächtigten sorgen. "Diesen gesetzlichen Vorgaben und dieser Verantwortung kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen", so der FDP-Politiker weiter.

Telegram Hetze: BKA will mehr Anfragen an Telegram stellen

Bislang haben sich nur Politiker dran versucht und sind kläglich gescheitert, bei Telegram den Rechtsstaat herzustellen. BKA, LKA und die Polizei schauten bislang nur tatenlos zu, so die Kritik. Leider gab es in der Vergangenheit immer nur einzelne Ermittlungserfolge, wenn man sich getarnt in die entsprechenden Telegram Gruppen einschleuste.

Hassreden im Internet: Bundesinnenministerin Faeser will bei Telegram einschreiten
Hassreden im Internet: Bundesinnenministerin Faeser will bei Telegram
einschreiten --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

Auf Anfrage der "Welt" erklärte das BKA das Ziel, in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine Kooperation mit Telegram erreichen zu wollen. Allerings ist man hier dann doch etwas vage geblieben. Zu konkreten Äußerungen im Parlament wollte die Behörde keine Auskunft geben, da die Sitzung nicht öffentlich gewesen sei, wie eine Sprecherin erklärte.

Dabei gibt es in der Vergangenheit sehr viel zu tun bei Telegram. Der Dienst wird nach Einschätzung der Behörden und Politiker besonders häufig von Rechtsextremisten und Anhängern von Verschwörungsmythen genutzt.

Dabei ist laut dem BKA der Dienst Telegram nach "hiesigen Erfahrungen" zufolge an einer "Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden" nicht interessiert.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte der "Welt": Sicherheitsbehörden und Politik müssen endlich eine robustere Gangart vorlegen, wenn es um den Umgang mit Unternehmen geht, die mit Persönlichkeitsverletzungen, Hass und Hetze und Demokratiezersetzung ihr Geld verdienen." Die Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats bemesse sich "auch daran, ob es gelingt, den offenkundigen Rechtsverletzungen Einhalt zu gebieten".

Der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin, dazu: "Wir sehen bei Telegram, dass strafbare Inhalte vor allem in offen zugänglichen Gruppen veröffentlicht werden - hier hat der Dienst den Charakter einer Website. Diesen Bereich müssen Strafverfolgungsbehörden im Blick haben und ihnen konsequent nachgehen.".

Hassreden im Internet: Bundesinnenministerin Faeser will bei Telegram einschreiten

Derzeit sind auf Telegram viele verfassungsschutzrelevante Themen und Personen unterwegs und der deutsche Staat konnte bisher laut eigenem Bekunden nichts unternehmen. Immerhin müssen Betreiber von Internet-Diensten und sozialen Netzen Hass-Posts nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden.

Immer wieder steht dabei der Messenger-Dienst Telegram in der Kritik, wo sich häufig Rechtsextremisten und Verschwörungsgläubigen treffen und zur Mobilisierung aufrufen. Deshalb will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen den Dienst laut einem Zeit-Bericht vorgehen.

"Gegen Hetze, Gewalt und Hass im Netz müssen wir entschlossener vorgehen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Bundesamt für Justiz habe gegen Telegram zwei Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geführt, auf die Telegram nicht reagiert habe. "Das wird diese Bundesregierung so nicht hinnehmen", sagte Faeser.

Justizminister Marco Buschmann hatte im Fall von Telegram deswegen vor kurzem ein Verfahren eingeleitet. Wir müssen an die rankommen, am besten auf europäischer Ebene. Darüber habe ich gerade mit meinem niederländischen Kollegen geredet", so Zuvor wollte dieses schon das Justizministerium ändern. Allerdings sind nicht alle Parteien dafür.

Das Bundesjustizministerium sieht in hier bei Telegram ein soziales Netzwerk, welches reguliert werden soll. Dazu eine Sprecherin "Telegram wird in allen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Phänomenbereichen verstärkt genutzt. Insbesondere Anhänger der verfassungsschutzrelevanten Corona-Leugner-Szene nutzen die Plattform zur Verbreitung der eigenen Agenda sowie zur Mobilisierung für Demonstrationen und Veranstaltungen.".

Dazu will man europaweit einen einheitlicher Rechtsrahmen angestreben, so die Sprecherin weiter.

Auch sieht Thüringens Innenminister Georg Maier eine steigende Gewaltbereitschaft gegen die staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen und fordert "Telegram ist schon lange kein reiner Messengerdienst mehr, das ist eine soziale Plattform geworden. Dort wird geworben für Demonstrationen, dort wird auch zu Gewalt aufgerufen, dort werden Adressen veröffentlicht von Politikerinnen und Politikern. Also, hier muss durchgegriffen werden.".

Zuletzt hatte schon das Bundesamt für Justiz gegen Telegram zwei Bußgeldverfahren eröffnet, weil es keinen klaren Meldeweg und keinen Verantwortlichen in Deutschland benenne. Das Unternehmen hat bislang allerdings nicht reagiert. Nun gibt es Pläne Apple und Google zu überzeugen, die Telegram-App aus dem Store zu entfernen.

Die AfD, deren Mitglieder und Anhänger oftmal Telegram nutzen. "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehört abgeschafft", sagt Joana Cotar, Digitalisierungsexpertin der AfD-Bundestagsfraktion.

Verbraucherzentrale: Bundesregierung setzt Empfehlungen von Datenethikkommission nicht ausreichend um

Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK) hat deshalb vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zu den Themen Künstliche Intelligenz (KI), algorithmische Systeme und Datenpolitik vorgestellt. Diese sollen den Umgang mit Daten gestalten und Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fehlentscheidungen und Diskriminierung schützen. In den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung und EU-Kommission fehlen aus Verbrauchersicht weiterhin zentrale Aspekte, so die Kritik der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Verbraucherzentrale: Bundesregierung setzt Empfehlungen von Datenethikkommission nicht ausreichend um
Verbraucherzentrale: Bundesregierung setzt Empfehlungen von Datenethikkommission
nicht ausreichend um --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com

"In der Gesamtschau bleiben Bundesregierung und EU-Kommission mit ihren aktuellen Vorhaben weiter hinter den Empfehlungen der DEK zurück. Vieles ist zu unkonkret und unverbindlich", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

"Die künftige Bundesregierung muss sich zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor Diskriminierung durch KI-Systeme bekennen. Sie muss sich für Nachvollziehbarkeit und unabhängige Kontrollen von KI-Systemen einsetzen und dies mit Nachdruck auch auf europäischer Ebene vertreten. Nur so können das Vertrauen und die Akzeptanz für den Einsatz dieser Technologien bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt werden." so die Kritik weiter.

Dabei gibt es Baustellen bei den Bereichen Transparenz und Risikofolgenabschätzung von KI-Systemen. Auch gibt es Forderungen von unabhängigen Kontrollen von kritischen KI-Systemen, die zum Beispiel zur Profilbildung und für Scoring genutzt werden. Daher wird auch ein Kompetenzzentrum Algorithmische Systeme gefordert, welches Aufsichtsbehörden durch technischen Sachverstand bei der Kontrolle algorithmischer Systeme unterstützen könnten.

Menschen vor Diskriminierung schützen

Auch muss die EU die Menschen effektiv vor Diskriminierung und ungerechter Behandlung schützt. Zuletzt ist bei Facebook Diskriminierung und ungerechte Behandlung durch die KI bekannt geworden.

Dabei sind tausende interne Dokumente und Chats zwischen Mitarbeitern und Untersuchungen von Facebook bekannt geworden, die die Whistleblowerin Frances Haugen dem US-Kongress zur Verfügung gestellt hat. Die Datenspezialistin Haugen arbeitete 2019 bis 2021 als Produktmanagerin bei Facebook im Civic Integrity Team, das Strategien entwickeln sollte, um die Nutzer vor Falschinformationen vor der US-Wahl zu schützen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit fehlt

Die Verbraucherzentrale untersucht daher nun regelmäßig, ob und wie Bundesregierung und EU-Kommission die Empfehlungen der DEK umsetzen. Im Oktober 2020 erschien die erste, ernüchternde Jahresbilanz. Auch ein Jahr später fällt das Urteil kritisch aus. Die Bundesregierung hat die DEK im Juli 2018 eingesetzt. Als Mitglieder wurden neben dem vzbv Vertreter der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft benannt.

Datenschutz ist durch die DS-GVO dauerhaft gestiegen

So geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass sie seit der DS-GVO-Einführung mehr Aufwand haben, und dieser auch künftig bestehen bleiben wird. Ein weiteres Drittel geht sogar davon aus, dass der Aufwand weiter steigen wird. Nur 19 Prozent erwarten, dass ihr gestiegener Aufwand langsam wieder sinkt, 6 Prozent haben inzwischen keinen erhöhten Aufwand mehr.

Zugleich hat mit zwei Drittel der Unternehmen die große Mehrheit die DS-GVO vollständig oder größtenteils umgesetzt, aber 29 Prozent haben die Umsetzung erst teilweise geschafft und gerade einmal 5 Prozent stehen damit noch ganz am Anfang. Vor allem kleinere Unternehmen kommen nur noch langsam voran. So geben unter den Großunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten nahezu unverändert nur 3 Prozent.

Die Unternehmen, die die DS-GVO bislang noch nicht vollständig umgesetzt haben, nennen als Hauptgründe dafür, dass Corona andere Prioritäten erzwungen habe, dieses waren immerhin 82 Prozent, aber fast ebenso viele beklagen, dass sich die DS-GVO gar nicht vollständig umsetzen lasse mit 77 Prozent. 61 Prozent fehlt es zudem an den notwendigen personellen Ressourcen. Rund jedes zweite Unternehmen beklagt fortlaufende Anpassungen wegen neuer Urteile und Empfehlungen der Aufsicht mit 47 Prozent und notwendige neue Prüfungen von Datentransfers in Länder außerhalb der EU mit 45 Prozent.

Aufsicht liefert zu wenig brauchbare Unterstützung

Auch bei konkreten Fragen erhält nur eine Minderheit Unterstützung durch die Aufsicht. So hat ein Viertel dort bereits nach Hilfestellungen für die Umsetzung von Datenschutzvorgaben angefragt, aber keine Antwort erhalten. Ähnlich viele Fälle gibt es mit 28 Prozent, haben zwar Antwort bekommen, diese habe aber nicht geholfen. Nur 29 Prozent geben an, auf ihre Frage hin auch Hilfestellung erhalten zu haben.

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