Telestunt: Nebenzeittarif rauf auf 2.6 Ct/Min.
• 08.10.02 Der Call-by-Call Anbieter Telestunt verteuert ab morgen, den 9.10.02, seinen Tarif für Orts- und Inlandsgespräche in der Nebenzeit von 18 bis 9 Uhr auf 2.6 Ct/Min. über die Einwahlnummer 0190-076. Zuvor wurden in der Zeitzone nur 1.6 Ct/Min. verlangt.
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Dies ist mit der jetzigen Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hinfällig. In dem Urteil (XI ZR 274/00) gegen die dt.Telekom, heißt es, die von der Beklagten, der Deutschen Telekom AG, angeführten Gründe - Einführung neuer Technologien, Bekämpfung von Kartenmißbrauch - könnten allenfalls die zeitliche Beschränkung der Kartennutzung rechtfertigen. Aus ihnen ergebe sich jedoch keine ausreichende Begründung für den ersatzlosen Verfall eines bei Fristablauf noch vorhandenen Guthabens.
Die Deutsche Telekom AG hatte Telefonwertkarten zum Preis von 12 DM und 50 DM für die Benutzung öffentlicher Fernsprecher vertrieben. Während die früher ausgegebenen Telefonkarten keinen Hinweis auf eine begrenzte Gültigkeitsdauer enthielten, brachte die Telekom seit Oktober 1998 auf den Karten den Zusatz "Gültig bis... (Monat/Jahr)" an. Nach Ablauf dieser Frist, die einen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten ab Herstellung der jeweiligen Karte umfasst, waren die Telefonkarten nicht mehr verwendbar.
Gegen die Verwendung dieser Klausel hat sich der Verbraucherschutzverband mit der Unterlassungsklage aus § 13 AGBG nun erfolgreich gewehrt. Die Klage war schon in den Vorinstanzen erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat das im Ergebnis bestätigt.
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