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Tipps für die Fußball WM am Arbeitsplatz

• 09.06.10 Am kommenden Freitag, dem 11.Juni, beginnt wieder ein nationales Großereignis, bei dem natürlich auch die eigentlichen Nicht-Fans von Fußball gerne dabei sein wollen. Da aber die Spiele noch zur Bürozeit laufen, stellt sich natürlich die Frage wie das geschehen soll, ohne den Arbeitgeber zu verärgern.

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Laut dem Branchenverband Bitkom wird es fast fünf Millionen Deutsche geben, die die Spiele und Ergebnisse der Weltmeisterschaft im Internet am Arbeitsplatz verfolgen wollen. Jeder sechste berufstätige Fußball-Fan liest nach den Spielen Online Tabellen und Berichte am Dienst-PC. 13 Prozent verfolgen die Spiele am Arbeitsplatz per Live-Ticker, 9 Prozent als Live-Video im Internet.

Fast jeder zweite Berufstätige verwendet das Internet während der Arbeit für private Zwecke, jeder vierte sogar täglich. Das geht aus einer Bitkom-Studie zur Internetgesellschaft hervor, die von dem Hamburger Institut Aris durchgeführt wurde. Umgekehrt sind zwei Drittel der Berufstätigen auch nach Büroschluss regelmäßig für Kunden, Kollegen oder Chefs per Internet oder Handy erreichbar.

Ob das private Surfen im Job erlaubt ist, regelt kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab. Allgemein gilt das der Arbeitgeber über die Internet-Nutzung entscheidet. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten. Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

Ohne eine konkrete Vereinbarung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehen Gerichte eher nicht von einer Duldung der privaten Internet-Nutzung aus. Arbeitnehmer sollten sich vorsichtshalber an dem Grundsatz orientieren. Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht zulässig.

Arbeitnehmer sollten sich aber in der Personalabteilung nach geltenden Regelungen fragen. Vernünftig wäre aber auch eine klare Regelung von seiten des Arbeitgebers zu treffen, insbesondere was jetzt die Internet-Nutzung während der WM betrifft.

Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf der Chef das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Er muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.


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