Umfrage: Jeder Zweite Kunde schätzt WLAN beim Shoppen in Geschäften
• 27.10.16 Das mobile Surfen in den WLAN Netzen in der Fussgängerzone oder direkt in einem Geschäft ist bei den Kunden immer sehr beliebt. Dieses zeigt auch die aktuelle Umfrage vom Branchenverband Bitkom. Immerhin können die Kunden so auch direkt die Ware im Internet vergleichen.
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WLAN im Geschäft ist beliebt
Mittlerweile gehen die Deutschen beim Shoppen auch gerne Online. Dann hier kann man Online Preise vergleichen, Artikeldetails im Webshop aufrufen oder den Ratschlag von Freunden via Messenger einholen. Daher verzichten viele Nutzer nur ungern auf WLAN während des Einkaufens. Rund die Hälfte der Internetnutzer ab 14 Jahren wünscht sich beim stationären Shoppen öffentliche Hotspots in den Geschäften, so eine aktuelle Umfrage vom Branchenverband Bitkom.
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WLAN im Geschäft ist beliebt -Bild: pixabay.com © Kaboompics (CC0 Public Domain) |
Demnach ist WLAN im Geschäft vor allem für die junge Zielgruppe von 14 bis 29 Jahren sehr wichtig. Hier wollen 66 Prozent in einem Geschäft auf WLAN zugreifen zu können. Bei den 30- bis 49-Jährigen ist es jeder Zweite, bei den 50- bis 64-Jährigen sind es 39 Prozent und immerhin 25 Prozent der über 65-Jährigen wünscht sich ebenfalls WLAN während der Shoppingtour.
"WLAN ist für die Kundschaft eine wichtige Ergänzung zum analogen Einkaufserlebnis. Besonders für Kunden mit begrenztem Datenvolumen oder in Läden mit baulich bedingten Einschränkungen beim Datenempfang, etwa im Untergeschoss großer Shoppingmalls, ist das Shop-WLAN sinnvoll", sagt Bitkom-Expertin Julia Miosga. Zusatzangebote wie WLAN im Laden tragen außerdem dazu bei, dass Kunden länger verweilen und im Idealfall auch mehr kaufen.
Auch wünschen sich 30 Prozent der Verbraucher sich außerdem Echtzeit-Infos über die Warenverfügbarkeit im Laden per Smartphone. Eine weitere Möglichkeit zum Check der Warenverfügbarkeit sind Bildschirme im Laden, die das gesamte Inventar oder weitere Filialen anzeigen. Dies wünscht sich jeder Fünfte.
21 Prozent hätten gerne einen mobilen Guide auf dem Smartphone, der sie durch das Geschäft oder das Shopping-Center leitet und informiert, beispielsweise über Sonderangebote. Tablet-PCs in Umkleidekabinen, über die man etwa Kleidungsstücke aus dem Verkaufsraum anfordern kann, wünschen sich knapp ebenso viele Verbraucher.
WLAN Störerhaftung ist rechtswidrig
Das kostenlose WLAN in einem Geschäft ist aber nicht immer ungefährlich für den Betreiber. Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi- Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich, urteilte der EuGH. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen. Damit sind die geschäftlich genutzten WLAN Hotspots erstmals vor einer teuren, kostenpflichtigen Abmahnung geschützt.Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle Nachricht oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.
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