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Unitymedia Kunden in NRW müssen für analogen Kabelanschluss Preiserhöhung nicht zahlen

• 26.06.08 Seit dem 1. Januar 2008 hat die Unitymedia NRW GmbH die Preise für den analogen Kabelanschluss um monatlich 2,41 Euro auf 17,90 Euro angehoben. Pech nur für den Kabelnetzbetreiber, über dessen analoges und digitales Kabel mehr als fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen TV-Programme empfangen. Die über 15prozentige Erhöhung basierte nach
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Auffassung der Verbraucherzentrale NRW auf einer unzulässigen Preiserhöhungsklausel in den AGB.

Die Düsseldorfer Verbraucherschützer mahnten nun das Kölner Unternehmen ab. Da Unitymedia jedoch die Unterschrift verweigerte, wurde Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Gleichzeitig empfahl die Verbraucherzentrale, der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen. Bis zur abschließenden juristischen Klärung sollte der neue erhöhte Preis ab Januar 2008 nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Der kostenlose Musterbrief für den Widerspruch wurde allein von der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW rund 37.000 mal abgerufen.

Doch nun ist das Verfahren abgeschlossen, denn Unitymedia hat die von der Verbraucherzentrale geforderte Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung unterzeichnet. Damit verspricht Unitymedia, die Preiserhöhungsklausel nicht mehr zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Damit ist die Preiserhöhung vom Anfang des Jahres nach Auffassung der Verbraucherzentrale rechtlich unwirksam. Es gilt weiterhin das vertraglich vereinbarte Kabelentgelt von monatlich 15,49 Euro. Alle betroffenen Unitymedia-Kunden können die seit Januar für den analogen Kabelanschluss zuviel gezahlten 2,41 Euro nun zurückverlangen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Einen kostenlosen Musterbrief für die Rückforderung können Sie bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhalten oder direkt hier


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