Urheberrechtsabgaben auf PCs mit 17,06 Euro
• 07.05.10 Auf die neuen PCs fallen in Zukunft Urheberrechtsabgaben an. Für jeden PC mit integriertem Brenner fallen Abgaben in Höhe von 17,06 Euro an. Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte, einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab Anfang 2008 gelten, teilt der Branchenverband Bitkom mit.
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Durch die Tarifveröffentlichung hat die Zentralstelle für private Überspielungsrechte die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber Anbietern geltend zu machen.
Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung zu widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von der Zentralstelle verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von der Zentralstelle gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere widersprechende Unternehmen geführt werden. Die Gefahr einer Klage ist unabhängig davon, ob und welchem Verband ein Unternehmen angehört.
Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der Zentralstelle, den der Bundesverband Computerhersteller ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner 12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich. Durch die Abgaben wird das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern abgeführt.
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