• 07.05.10 Auf die neuen PCs fallen in Zukunft Urheberrechtsabgaben an. Für
jeden PC mit integriertem Brenner fallen Abgaben in Höhe von 17,06 Euro an.
Für Geräte ohne Brenner sollen 15,19 Euro und für zum Einbau bestimmte,
einzelne Brenner 1,88 Euro fällig werden. Diese Tarife sollen rückwirkend ab
Anfang 2008 gelten, teilt der Branchenverband Bitkom mit.
Grundsätzliche Uneinigkeit besteht für Brenner als Bauteile des PCs. Sie sind
nach Auffassung des Branchenverbandes Bitkom nicht separat
abgabenpflichtig.
Durch die Tarifveröffentlichung hat die Zentralstelle für private
Überspielungsrechte die Voraussetzung dafür geschaffen, Forderungen gegenüber
Anbietern geltend zu machen.
Zurzeit haben Unternehmen zwei Möglichkeiten, sich auf die Abgabenpflicht auf
PCs einzustellen. Die erste Option ist, der Tarifveröffentlichung zu
widersprechen. Dies kann dazu führen, dass das entsprechende Unternehmen von
der Zentralstelle verklagt wird. Alternativ könnte auch ein Musterprozess von
der Zentralstelle gegen ein einzelnes Unternehmen stellvertretend für weitere
widersprechende Unternehmen geführt werden. Die Gefahr einer Klage ist
unabhängig davon, ob und welchem Verband ein Unternehmen angehört.
Die zweite Option ist der Betritt zu einem Vertrag mit der Zentralstelle, den
der Bundesverband Computerhersteller ausgehandelt hat. In diesem Rahmen sind
auf PCs mit Brenner Abgaben von 13,65 Euro zu zahlen, für Geräte ohne Brenner
12,15 Euro. Der Vertrag gilt rückwirkend ab 2008 und bis Ende 2010. Ein
Beitritt zu diesem Vertrag ist bis zum 3. Juni möglich. Durch die Abgaben wird
das legale private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie
Musik und Texten abgegolten. Entsprechende Abgaben werden schon seit längerem
unter anderem von Herstellern von Scannern, Druckern und Kopierern
abgeführt.
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