Verbraucherschutz Rundfunkbeitrag: Klage gegen service-rundfunkbeitrag.de
• 12.08.24 So sind die Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio kostenlos. Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite "service-rundfunkbeitrag.de" und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, so die Verbraucherschützer.
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Verbraucherschutz Rundfunkbeitrag: Klage gegen service-rundfunkbeitrag.de
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun eine Unterlassungsklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH eingereicht, die auf ihrer Webseite "service-rundfunkbeitrag.de" Gebühren für Dienste erhebt, die beim offiziellen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice kostenlos sind.
Verbraucherschutz Rundfunkbeitrag: Klage gegen service-rundfunkbeitrag.de -Bild: © tarifrechner.de |
So macht der Internet-Anbieter nicht deutlich, dass für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eine Gebühr von 29,99 Euro anfällt. Verbraucher, die bereits bezahlt haben, können einen Widerruf einlegen und ihr Geld zurückfordern, indem sie einen Musterbrief der Verbraucherzentralen verwenden.
Nachdem die Firma keine zufriedenstellende Unterlassungserklärung abgegeben hat, strebt der vzbv eine Sammelklage an und sucht Betroffene, die ihre Erfahrungen teilen. Es ist wichtig, dass Verbraucher wissen, dass die Dienste bei ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos sind.
Musterbrief der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, den Verbraucher bereits jetzt nutzen können, um Widerruf einzulegen und das an "service-rundfunkbeitrag.de" gezahlte Geld zurückzuerhalten. Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.
Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding
Statt eine Sammelklage gibt es nun vorab eine aussergerichtliche Einigung, so die Verbraucherzentrale Bundesverband. Damit bekommen Strom- und Gaskunden von primastrom, voxenergie und nowenergy nach dem Vergleich Geld zurück. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details des Gas- und Stromrückzahlungs Vergleichs auf.So haben die Verbraucherschützer einen Vergleich für die betroffenden Strom- und Gaskunden herausgeholt.
Gas- und Stromrückzahlung: Verbraucherschützer einigen sich mit Primaholding -Bild: © tarifrechner.de |
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich mit den Energieanbietern primastrom, voxenergie und nowenergy außergerichtlich geeinigt, um Probleme wie eigenmächtige Preiserhöhungen und das Festhalten in gekündigten Verträgen zu lösen.
Kunden können nun schneller aus ihren Verträgen aussteigen und erhalten rückwirkend günstigere Tarife. Die Preise für Strom und Gas können sich je nach Fall mehr als halbieren.
Die wichtigsten Punkte der Einigung sind:
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• Widerrufserklärungen: Kunden, die in der Vergangenheit ihre
Verträge widerrufen haben, können nun sofort oder früher als erwartet
aussteigen und günstigere Tarife erhalten.•
• Laufzeiten nach Kündigung: Kunden, die bereits gekündigt haben, werden spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn entlassen und profitieren von günstigeren Preisen ab dem Zeitpunkt der Kündigung.•
• Preissenkungen: Die Anbieter dürfen Strom und Gas nur noch zu einem festgelegten Höchstpreis berechnen, was zu einer erheblichen Reduzierung der Arbeitspreise führen kann.•
Kunden müssen aber aktiv werden
Kunden müssen aktiv werden, um von der Einigung zu profitieren. Sie müssen sich auf den Vergleich berufen, indem sie eine E-Mail an ihren Anbieter senden. Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024. Weitere Informationen und Textbausteine sind auf der Website des vzbv unter "Sammelklage - primaholding" verfügbar.Ein Beispiel zeigt, dass eine Kundin von nowenergy, die einen überhöhten Gaspreis zahlen sollte, nun aufgrund des Vergleichs bis zu 81 Prozent weniger zahlen muss, was zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führt.
Zusammenfassend bietet der Vergleich den Kunden die Möglichkeit, sich von unfairen Vertragsbedingungen zu befreien und finanziell zu profitieren, während die Energieanbieter die Vereinbarungen akzeptiert haben, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN ist bei Gericht angekommen
Wer DAZN Neukunde war und ist, musste zuletzt den dritten Preisschock in nur 1,5 Jahren für den Sport-Streamingdienst verkraften. Dabei waren die Verbraucherschützer aber in der Vergangenheit erfolgreich. Nun geht es um eine Sammelklage gegen den Diensteanbieter DAZN. Betroffene könnten dabei ihr Geld zurückbekommen. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details der neuen DAZN Sammelklage auf.So ist die Sammerlklage bei Gericht nun eingegangen und wird am Oberlandesgericht in Hamm verhandelt. Dieses sagte ein Sprecher des Bundesverbandes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Verbraucherschutz DAZN: Sammelklage gegen DAZN ist bei Gericht angekommen -Screenshot |
So wird nun die Klageschrift vom Gericht übersetzt und anschließend dem beklagten Unternehmen zugestellt. "Wann genau das passiert, können wir leider nicht vorhersagen", sagte Sebastian Reiling vom Bundesverband. Auch wurde bislang nicht das beklagte Unternehmen namentlich genannt. So wird nach der Zustellung der Sammelklage in England das Klageregister eröffnet, erklärte der Bundesverband weiter.
So gab es laut den Verbraucherschützern 500 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) allein im Jahr 2023 ein.
Das sind etwa siebenmal so viele wie noch im Jahr zuvor. Wegen aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässigen Preiserhöhungen für Bestandskunden in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv jetzt eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Betroffene könnten ihr Geld zurückbekommen.
So gab es zum 1. August 2022 bei DAZN eine Preiserhöhung für Bestandskunden. Die Preise stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht erfasst.
"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Und weiter: "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam.".
Ferner gibt es auch Beschwerden über den Versuch den Vertrag zu kündigen. So berichten Kunden, dass ihnen das Kündigen erschwert wurde. Um den Vertrag zu beenden, mussten Betroffene eigenen Angaben zufolge beispielsweise mit dem Kundenservice chatten. Dabei mussten sie Wartezeiten in Kauf nehmen und im Kundengespräch immer wieder neue Angebote ablehnen.
Zur Zeit wird die Eröffnung des Klageregisters vorbereitet. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucher dann der Sammelklage anschließen. Wir informieren Sie dann -wie immer- zeitnah zu dem Klageregister.
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