Verbraucherurteil: Prepaid-Guthaben dürfen nicht verfallen
• 08.02.06 Ein Münchner Mobilfunkanbieter darf Prepaid-Guthaben seiner Kunden nach einer Laufzeit von 12 Monaten nicht löschen. Dieses Urteil hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aktuell vor dem Landgericht München erstritten (Az:12 0 16098/05).
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"Natürlich freuen wir uns über das Urteil", meint Brigitte Sievering Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. "Wir halten es für wegweisend. Auch in Österreich gibt es schon seit Herbst 2004 ein vergleichbares Urteil des obersten Gerichtshofs zum Verfall des Guthabens bei Prepaid-Karten." Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird die Verbraucherzentrale Mobilfunkkunden über ihre Rechtsansprüche informieren.
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