Verbraucherzentrale kritisiert Extra-Gebühren bei Telefonanbietern
• 22.08.12 Oftmals lassen sich die Mobilfunkprovider und
Telekommunikationsanbieter ihre Dienste fürstlich belohnen. So verlangen laut
den Verbraucherschützern einige Telekommunikationsanbieter hohe Gebühren für
Rücklastschriften und Mahnungen. Auch Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag zahlen einige nicht oder nur gegen Zusatzentgelt aus.
Dabei stellt die Verbraucherzentrale Bundesverband fest, dass Restguthaben
gebührenfrei auszuzahlen sind. So hatte der Bundesgerichtshof bereits am
9. Juni 2011 in einem Verfahren gegen E-Plus entschieden, dass ein nicht
verbrauchtes Guthaben nach Vertragsende ausgezahlt werden muss.
Diese Situation haben vielen Kunden bei der Kündigung eines
Prepaid-Vertrages. Auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte
nach einer Klage gegen Klarmobil am 27. März 2012 entschieden, dass für die
Auszahlung keine Gebühr verlangt werden darf.
Laut Gericht stellt die Auszahlung keine echte Leistung dar, weil der Kunde
ohnehin Anspruch darauf habe. Viele Anbieter halten sich aber nicht an diese
Urteile und greifen bei den Verbrauchern weiterhin tief in die Tasche, so die Verbraucherschützer.
Auch bei den Mahngebühren gibt es Streitigkeiten. Unternehmen verlangen pro Mahnung bis zu 15 Euro.
Zum Teil sollten die Kunden sogar eine Mahngebühr zahlen, ohne überhaupt mit ihrer Zahlung im Verzug zu sein. Auch die Rückgabe einer
Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit bis zu 20,95
Euro büßen. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat Mahngebühren in Höhe von 9,95 Euro sowie Rücklastschriftgebühren in Höhe von
19,95 Euro schon für unzulässig erklärt, weil diese den zu erwartenden Schaden
weit übersteigen würden.
Bisher haben 17 Unternehmen eine Unterlassungserklärung gegenüber der
Verbraucherzentrale abgegeben und ihre Vertragsbedingungen geändert. Darüber
hinaus reichten die Verbraucherzentralen bislang in fünf Fällen Klage ein.
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