Verbraucherzentrale kritisiert wiederholt Telefonverträge ohne Einwilligung
• 5.11.07 Des öfteren gab es schon Klagen und auch Einstweilige Verfügungen gegen Telefonfirmen von den Verbraucherzentralen, die Verbraucher belästigten oder Telefonverträge ohne eine Einwilligung des Kunden abgeschlossen haben.Nun kritisiert die Verbraucherzentrale Sachsen den Anbieter Starcom. Der
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Viele Verbraucher berichten auch, dass sie sich von den Werbern zur Unterschrift regelrecht genötigt fühlten. Oftmals wurden dabei wohl noch nicht einmal Vertragsunterlagen ausgehändigt.
Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, wer eine Rechnung von StarCom erhält, ohne einen Auftrag erteilt zu haben, ist zur Zahlung nicht verpflichtet. Jegliche Zahlungspflichten sollten gegenüber dem Unternehmen sogleich zurückgewiesen werden. Wer einen Vertrag unterschrieben hat, den Abschluss jedoch bereut, der kann innerhalb von zwei Wochen den Widerruf des Vertrags erklären. Wurde ihm keine Widerrufsbelehrung ausgehändigt, besteht das Widerrufsrecht sogar unbefristet.
Wir empfehlen, dass Kunden erst gar nicht ihre persönlichen Daten preisgeben sollten, nur weil man sich für billige Telefongespräche interessiert. Sind die Werber oder Ansprechpartner hartnäckig und bestehen auf die Preisgabe von persönlichen Daten, darf man durchaus unhöflich sein, und mal die Polizei wegen Mißachtung des Datenschutzes herbei rufen oder auch einfach den Info-Stand verlassen.
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