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Verbraucherzentrale mahnt 19 Mobilfunkanbieter ab

• 01.08.08 Viele Handytarife waren schon immer sehr irritierend gewesen. Ein Grund mehr, dass sich die Verbraucherverbände nun mal die Handyverträge genauer angesehen haben.

Dabei haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass die Anbieter von

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Mobilfunkdienstleistungen immer zahlreiche unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden. Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach einer ausführlichen Überprüfung. Insgesamt 19 Anbieter haben die Verbraucherschützer daher abgemahnt.

Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall wurden gar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet. Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam.

"Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Erfolgreich war der Verbraucherzentrale Bundesverband auch mit einer Klage gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile. In einem aktuellen Urteil untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Mobilfunkanbieter, auf seiner Internetseite für Prepaidprodukte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu werben, obwohl der Kunde eine "Administrationsgebühr" für den Fall leisten soll, dass sein Umsatz weniger als sechs Euro in drei Monaten beträgt.


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