Verbraucherzentrale mit Tipps beim Smartphone Kauf
• 07.06.11 Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen gibt Tipps damit Nutzer von Smartphones nicht in eine unliebsame Kostenfalle tappen. Dabei gilt insbesondere, dass die Smartphones über ihre Apps gleich ins Internet gehen, um einen Datenabgleich zu machen, oder weitere Infos zur Benutzung runterladen. Zum Beispiel eine Wetter-App braucht die notwendigen Daten von|
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Daher verursacht die eifrige Online-Nutzung häufig erhebliche Kosten, was vielen Kunden erst mit Blick auf die erste Telefon-Rechnung auffällt, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit und warnt vor unkontrolliertem Surfen. Durch die Anwendung von Apps steigt das Datenvolumen stetig. Nutzer können hierbei leicht den überblick über Surfdauer und Datenmenge verlieren. Sie sollten sich deshalb mit Hilfe der Bedienungsanleitung oder anhand von Kundenbewertungen im Internet mit den Funktionen des neuen Geräts vertraut machen, um ein Gefühl für die Tücken der Technik zu bekommen.
Sämtliche Einstellungen des Smartphones sollten vor Inbetriebnahme überprüft und angepasst werden, so dass sich das Gerät nicht selbstständig ins Internet einwählt, etwa um Updates herunterzuladen. Vor einer Nutzung des Webs sollte ein User stets um Bestätigung gebeten werden. Wenn es nicht gelingt, das Smartphone gemäß persönlicher Vorlieben einzustellen, helfen gegebenenfalls der Händler oder einschlägige Foren im Internet.
Beim Kauf eines Smartphones muss man sich nicht nur für einen Geräteanbieter mit einem bestimmten Betriebssystem entscheiden, sondern es sollte auch darauf geachtet werden, ob der aktuelle Tarif des bisherigen Handys für den Betrieb des neuen internetfähigen Alleskönners geeignet ist. Um die Kosten in Schach zu halten, ist es wichtig, von Anfang an einen passenden Tarif zu wählen. Wenigtelefonierer und sparsame Surfer können einen Kombi-Tarif schon für zehn Euro pro Monat wählen. Oft ist es auch möglich, zum bereits bestehenden Handy-Vertrag eine Internet-Flatrate hinzuzubuchen.
Die oftmals vorinstallierte Navi-Funktion läuft bei Smartphones ebenfalls häufig übers Internet und produziert Kosten. Noch kostenintensiver ist der Betrieb eines Smartphones im Ausland. Da in vielen Ländern die Preise fürs Websurfen vielfach deutlich teurer als hierzulande sind, kann die mobile Datenkommunikation gerade in Nicht-EU-Ländern erheblich ins Geld gehen.
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Sperre erst ab 75 Euro zulässig. Manchmal kann ein Telekommunikationsunternehmen auch auf den Kosten sitzen bleiben. Das Landgericht Münster sprach einen Kunden von der Zahlung einer Rechnung über knapp 1000 Euro frei, die innerhalb von zwei Tagen zustande gekommen waren, weil er von seinem Anbieter schlecht beraten in eine Kostenfalle tappte.
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