Verbraucherzentrale mit Warnungen vorm Musikdownload im Internet
• 09.07.07 Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor der Nutzung der
Tauschbörsen, um an Musiktitel heranzukommen, da die Nutzung nicht nur gegen
die Bestimmungen des deutschen Urhebergesetzes, da sie ohne Zustimmung der
Urheberrechtsinhaber erfolgt, verstösst, sondern nach der neuen Gesetzeslage
meist sogar strafbar sind.
Schuld daran ist nicht zuletzt die technische Funktionsweise der
Tauschbörsen. Um eine solche Tauschbörse nutzen zu können, muss man sich
zunächst die dort ebenfalls angebotene Software auf seinem PC
installieren. Die Software richtet im PC einen neuen Ordner ein, wo die
gesammelten Stücke gespeichert werden. Will sich nun ein Nutzer neue Titel von
der Tauschbörse herunterladen, so öffnet sich für die Dauer des
Download-Vorgangs unweigerlich sein Ordner mit gespeicherten Musikinhalten,
was zugleich zur Folge hat, dass er damit den anderen Börsennutzern die
Musiktitel zum Download anbietet.
Genau das ist ja auch das Prinzip solcher Tauschbörsen und darin liegt
zugleich die juristische Tücke. Die dort Aktiven offerieren sich gegenseitig
ihr jeweiliges Musikrepertoire, wodurch ein vielfältiger und nahezu
grenzenloser Musikpool entsteht. Die Nutzer werden jedoch bedingt durch diese
Softwarekonstruktion zugleich zu Anbietern gespeicherter Titel.
Ein Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke für Dritte zum Download,
wie es beim Herunterladen von Musiktiteln zwangsläufig geschieht, ist unter
Strafe gestellt. Dies wiederum machen sich Anwälte, die im Auftrag der
Rechteinhaber unterwegs sind, zunutze. Die zur IP-Adresse gehörigen
Nutzerdaten dürfen die Internetprovider aus Datenschutzgründen nicht an
Private herausgeben. Mit den mithilfe von Softwarespezialisten ermittelten
IP-Adressen der Tauschbörsennutzer stellen die Anwälte deshalb Strafanzeige
gegen unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet, beim jeweiligen
Internetprovider die Nutzerdaten zur IP-Adresse zu ermitteln. Die Anwälte
wiederum haben Anspruch auf Herausgabe dieser Daten. Schnell ist dann eine
kostenpflichtige Abmahnung an den nichts ahnenden Verbraucher versandt. Allein
im vergangenen halben Jahr verfolgte die Musikindustrie 25.000 deutsche
Musikfans mit Strafanzeigen.
Die Verbraucherzentrale hat sich dafür eingesetzt, dass im
anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung von EU-Vorgaben eine
Bagatellklausel in das deutsche Urhebergesetz eingeführt wird, nach der
zumindest die Strafbarkeit in solchen Fällen gestrichen wird. Diesen
Bemühungen zum Trotz hat das Parlament das neue Urhebergesetz nun ohne diese
Klausel verabschiedet.
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