Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung
• 15.07.15 Die Bundesnetzagentur verhängt immer wieder hohe Bußgelder gegen Unternehmen die gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Allerdings schreckt dieses die Werber bislang nicht ab. Nun wollen die Verbraucherzentralen Beschwerden zu der unerlaubter Telefonwerbung sammeln.
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Auch gibt es Nachteile bei anderen Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden. So stellen sich viele Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, als langfristige Abonnementverträge heraus, und sogenannte Datenzentralregister wollen Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen schützen, schicken dann aber Zahlungsaufforderungen von mehreren hundert Euro.
Wie man sieht, ist man den Telefonwerbern gnadenlos ausgeliefert. Wer dann in die Falle tappt, sollte unbedingt sein Widerrufsrecht geltend machen, welches auch für telefonisch, abgeschlossene Verträge gilt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt nun mehrere Wochen lang die Beschwerden von Verbrauchern zu belästigender Telefonwerbung. Daher können betroffene Telefonkunden Online unter www.vzhh.de an einer Online-Umfrage teilnehmen. Abgefragt wird, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.
Im letzten Jahr hatte schon das Online-Portal Spiegel Online rund 3000 Telefonkunden befragt, davon haben 80 Prozent sich über unerlaubte Telefonwerbung beschwert. Bei den Anrufern ging es unter anderem um Geldanlagen, Versicherungen, Glücksspiele oder sonstige unseriöse Firmenangebote.
Immerhin darf die Bundesnetzagentur seit einem Jahr bei illegaler Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Laut Spiegel Online hatte im letzten August wohl eine Firma ein noch ein hohes Bußgeld mit 57.000 Euro gezahlt.
Auch die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden bei unerlaubter Telefonwerbung entgegen. Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte der Verbraucher der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum des Anrufs, Name des Anrufers, Grund des Anrufs und dessen Rufnummer falls vorhanden und Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Weitere Hinweise, Formblatt zur Datenübermittlung und Infos erhalten unsere Leser bei der Bundesnetzagentur
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