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Verbraucherzentrale warnt bei Glasfaser vor teuren Übergangsverträgen

• 07.05.25 Die Glasfaser-Technologie verspricht Highspeed-Internet und stabile Verbindungen - ein Thema, das jeden betrifft. Doch hinter den glänzenden Versprechungen verbergen sich häufig teure Übergangsverträge, die Verbraucher in eine finanzielle Falle locken können. Die Verbraucherzentrale hat bereits mehrfach vor den intransparenten
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Vertragskonditionen und den damit verbundenen unnötigen Zusatzkosten gewarnt. Wir beleuchten daher -wie immer- detailliert, was es mit diesen Verträgen auf sich hat, welche Risiken bestehen und wie Sie sich als Verbraucher wirkungsvoll schützen können.

Verbraucherzentrale warnt bei Glasfaser vor teuren Übergangsverträgen

Entdecken Sie unseren ausführlichen Leitfaden zu <strong>Glasfaser</strong> und den Warnungen der <b>Verbraucherzentrale</b> vor <em>teuren Übergangsverträgen</em> und unnötigen <it>Zusatzkosten</it>. Erfahren Sie alles über Risiken, praktische Tipps und Verbraucherschutz in diesem informativen Artikel.
Verbraucherzentrale warnt bei Glasfaser vor teuren
Übergangsverträgen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Warnungen der Verbraucherzentrale sollten als Weckruf verstanden werden, Vermittlungsgespräche und Angebote stets kritisch zu hinterfragen. Es liegt in der Verantwortung jedes Verbrauchers, sich ausreichend zu informieren, Vergleichsangebote einzuholen und im Zweifel professionelle Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Nur so kann man sicherstellen, dass man nicht in Verträge abrutscht, die langfristig mehr kosten, als sie nutzen.

Die Problematik der teuren Übergangsverträge

Ein zentrales Problem in der Phase des Glasfaserausbaus sind die sogenannten teuren Übergangsverträge. Diese werden häufig in Zeiten angeboten, in denen der tatsächliche Glasfaser-Anschluss noch nicht vollständig ausgebaut ist. Oft erfolgt der Vertragsabschluss direkt an der Haustür oder in persönlichen Verkaufsgesprächen, wobei die attraktiven Versprechen der neuen Technologie in den Vordergrund gestellt werden.

Was dabei jedoch vielfach verschwiegen wird, sind die erheblichen Mehrkosten, die mit den Übergangsverträgen einhergehen. Ein bekannter Fall: Ein Verbraucher wechselt von einem günstigen DSL-Tarif zu einem Glasfaserangebot, doch statt der erwarteten Einsparungen wird er kurzfristig an einen Premium-Tarif gebunden, der bis zur tatsächlichen Freischaltung des Anschlusses fast 80 Euro pro Monat kostet. Diese Preisdifferenz führt oft zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und stellt viele Haushalte vor unerwartete Herausforderungen.

Warum Verbraucher den Vertragsabschluss überstürzen

Viele Verbraucher lassen sich von den Verheißungen der modernen Glasfaser-Technologie und den vermeintlich unschlagbaren Angeboten in den Bann ziehen. Insbesondere die aggressive Verkaufstaktik, oft in Form von Haustürbesuchen, setzt den Entscheidungsträger unter Zeitdruck.

Unter diesem Einfluss unterschreiben sie oftmals Verträge, ohne die detaillierten Vertragskonditionen und damit verbundene Zusatzkosten genau zu prüfen. Dies führt zu Situationen, in denen die tatsächlichen Kosten erst mit der ersten Abrechnung in den Vordergrund rücken - ein Schock, den viele zu spät bemerken.

Vertragliche Fallstricke und versteckte Zusatzkosten

Neben dem hohen monatlichen Tarif sind es häufig die versteckten Zusatzkosten, die den Abschluss eines Übergangsvertrages zu einer problematischen Angelegenheit machen. Viele dieser Verträge beinhalten Zusatzpakete mit hohen Datenraten, Streamingdiensten und TV-Funktionen, die für den meisten Haushalt nicht notwendig sind.

Solche zusätzlichen Leistungen werden oft als "kostenfrei" oder zu einem pausalen Rabatt beworben, jedoch führen sie im Gesamtpaket zu einem erheblichen Preisanstieg. Hier zeigt sich, dass nicht immer der beabsichtigte Nutzen des neuen Glasfaser-Anschlusses den Preis rechtfertigt.

Warnungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale hat eindringlich davor gewarnt, Verträge zu unterschreiben, deren Konditionen nicht in vollem Umfang transparent gemacht werden. Besonders im Zusammenhang mit dem Ausbau der Glasfaser-Netze stellt sich die Frage, ob sich Verbraucher wirklich über alle Kosten im Klaren sind.

In zahlreichen Fällen wurden die eigentlichen Vertragsdetails, wie Vertragslaufzeiten und die Höhe der Zusatzkosten, nur unzureichend erläutert. Verbraucher, die sich unter Druck gesetzt fühlen - insbesondere in persönlichen Verkaufsgesprächen an der Haustür - unterschreiben oftmals Angebote, die sie später stark belasten.

Transparenz als entscheidender Faktor

Transparenz und vollständige Information sind entscheidend, um die Fallstricke solcher Verträge zu vermeiden. Verbraucher sollten darauf bestehen, dass alle Kosten, Laufzeiten und Leistungen schriftlich fixiert und klar ersichtlich sind. Es empfiehlt sich, das Kleingedruckte genau zu studieren und bei Unklarheiten unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann vermieden werden, dass versteckte Zusatzkosten zu einem finanziellen Desaster werden.

Die Rolle von Aufklärung und Beratung

Eine gründliche Aufklärung im Vorfeld und die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten sind essenziell für jeden, der sich auf den Abschluss eines neuen Vertrages einlässt. Gerade Angebote, die direkt an der Haustür präsentiert werden, bergen ein hohes Risiko, da sie oftmals unter Zeitdruck zustande kommen.

Beratungsstellen und unabhängige Experten, wie sie von der Verbraucherzentrale bereitgestellt werden, können hierbei helfen, die wichtigen Punkte zu durchleuchten und kritische Fragen zu klären. Es gilt, dass der Verbraucher stets die Kontrolle über den gesamten Prozess behält und sich nicht von kurzfristigen Versprechungen blenden lässt.

Tipps zur Vermeidung von unsicheren Verträgen

Um sich vor den Risiken von teuren Übergangsverträgen und den damit verbundenen enormen Zusatzkosten zu schützen, gibt es einige erprobte Strategien, die jeder Verbraucher kennen sollte. Die folgenden Tipps können dabei helfen, solide und fundierte Entscheidungen zu treffen:

Vergleichsangebote einholen

Bevor Sie sich für einen Vertrag entscheiden, ist es ratsam, verschiedene Vergleichsangebote einzuholen. Nutzen Sie unabhängige Vergleichsportale und holen Sie mehrere Angebote ein. So können Sie herausfinden, welches Angebot das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und ob sich die vermeintlichen Vorteile eines neuen Glasfaser-Anschlusses tatsächlich lohnen.

Sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen

Lesen Sie alle Vertragsunterlagen aufmerksam durch, bevor Sie diese unterschreiben. Achten Sie darauf, dass alle im Verkaufsgespräch mündlich vereinbarten Konditionen auch schriftlich festgehalten sind. Hinterfragen Sie sämtliche Kostenpunkte und klären Sie Unklarheiten, insbesondere in Bezug auf die anfallenden Zusatzkosten und Laufzeiten. Scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten eine fachkundige Beratung einzuholen.

Nutzung des Widerrufsrechts

Besonders bei Verträgen, die direkt an der Haustür abgeschlossen werden, haben Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Nutzen Sie dieses Widerrufsrecht, sollte sich herausstellen, dass die Vertragskonditionen nicht Ihren Erwartungen entsprechen oder zusätzliche Kosten unklar bleiben. Ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben bietet hierbei die größte Sicherheit.

Persönliche Beratung in Anspruch nehmen

Suchen Sie den Austausch mit Freunden, Bekannten oder unabhängigen Experten, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen. Erfahrungsberichte anderer Verbraucher und eine persönliche Beratung können Ihnen dabei helfen, die einzelnen Angebote besser einzuschätzen und mögliche Risiken zu vermeiden. Die Expertise der Verbraucherzentrale ist hierbei ein wertvoller Anhaltspunkt.

Auswirkungen von teuren Übergangsverträgen auf Haushalte

Die finanziellen Auswirkungen eines überteuerten Übergangsvertrages können für viele Haushalte enorm sein. Viele Verbraucher, die sich von den vermeintlich attraktiven Angeboten der Glasfaser-Anbieter haben verleiten lassen, stehen kurzfristig vor deutlich höheren monatlichen Zahlungen. Ein typischer Fall ist der Wechsel von einem preiswerten DSL-Tarif zu einem Premium-Vertrag, bei dem erst nach einer längeren Übergangsphase der tatsächliche Glasfaser-Anschluss aktiviert wird - ein Vorgang, der oftmals zu einem unerwarteten Kostenanstieg führt.

Finanzielle Planung und Haushaltsbudget

Eine realistische finanzielle Planung ist essenziell, um böse Überraschungen zu vermeiden. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie Ihren monatlichen Finanzplan überprüfen und sicherstellen, dass Sie auch die möglichen Zusatzkosten einplanen. Es empfiehlt sich, einen finanziellen Puffer einzurichten, um auch in Zeiten der Übergangsphase sperrige Zusatzbelastungen problemlos stemmen zu können. So bleiben Sie auch bei teureren Übergangsverträgen handlungsfähig.

Langfristige Auswirkungen und Vertrauensverlust

Neben den unmittelbaren finanziellen Belastungen können teure Übergangsverträge auch langfristig zu einem Vertrauensverlust in die Anbieter führen. Verbraucher, die durch intransparente Vertragskonditionen und versteckte Zusatzkosten benachteiligt wurden, entwickeln oft ein generelles Misstrauen gegenüber zukünftigen Angeboten. Diese negativen Erfahrungen können dazu führen, dass Kunden zögerlicher werden, sich auf neue Technologien einzulassen, selbst wenn diese langfristig Vorteile bieten.

Zukünftige Entwicklungen und Ihre Vorteile

Mit dem stetigen Ausbau der Glasfaser-Technologie ist zu erwarten, dass sich auch die Vertragsmodelle weiterentwickeln und transparenter werden. Anbieter müssen zunehmend erkennen, dass ein fairer und offener Vertragsabschluss nicht nur im Interesse der Verbraucher liegt, sondern auch das eigene Unternehmensimage stärkt. Die Warnungen der Verbraucherzentrale haben bereits Diskussionen angestoßen, die hoffentlich in Zukunft zu mehr Fairness und weniger intransparenten Angeboten führen - ein wichtiger Schritt in Richtung moderner, digitaler Infrastruktur.

Praktische Beispiele aus der Praxis

Ein anschauliches Beispiel aus der Praxis zeigt, wie Verbraucher durch die unvorsichtige Unterschrift eines teuren Übergangsvertrages in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Ein Verbraucher, der sich von den spektakulären Versprechen der Glasfaser-Technologie überzeugte, unterschrieb einen Vertrag, der ihn an einen überhöhten Tarif band. Erst Monate später stellte sich heraus, dass der tatsächliche Anschluss erst zu einem viel späteren Zeitpunkt aktiviert wurde - in der Zwischenzeit summierten sich die Kosten rapide auf. Solche Fälle machen deutlich, wie wichtig es ist, alle Vertragsdetails gründlich zu prüfen, um versteckte Zusatzkosten zu vermeiden.

Ein weiteres Beispiel betrifft vor allem ältere Verbraucher, die oft Schwierigkeiten haben, die komplexen Vertragsbedingungen zu durchschauen. Durch den direkten Verkaufsansatz an der Haustür wurden sie zu Verträgen verleitet, die sie erst im Nachhinein als finanziell belastend erkannten. Diese Erfahrungen verdeutlichen die Notwendigkeit unabhängiger Beratungen sowie von Informationskampagnen, die insbesondere den Schutz vor intransparenten teuren Übergangsverträgen fokussieren.

Glasfaserverbände fordern mehr Geld von der Politik

Die Glasfaserverbände, wie Breko, Anga, Buglas und Vatm, haben in Deutschland sich zuletzt für die Abschaltung von DSL-Anschlüssen eingesetzt, und damit für weniger Wettbewerb bei den Breitbandanschlüssen zu Lasten der Verbraucher gefordert. Nun will man schnellere Verwaltungsverfahren, weniger Bürokratie sowie investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen schaffen. Dabei sind die Forderungen der Verbände mehr als Intransparent und gehen zu Lasten des Steuerzahlers.

Wie immer, geht es um das Geld. So will man von dem kürzlich beschlossenen Sondervermögen durch die Bundesländern von den 500 Milliarden Euro potenziell 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt bekommen, so die eindeutigen Forderung der TK-Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM zusammen mit dem Branchenverband Bitkom.

Die Glasfaserverbände, wie Breko, Anga, Buglas und Vatm, haben in

Deutschland sich zuletzt für die Abschaltung von DSL-Anschlüssen eingesetzt, und damit für weniger Wettbewerb bei den Breitbandanschlüssen zu Lasten der Verbraucher gefordert
Glasfaserverbände fordern mehr Geld
von der Politik
-Bild: © Tarifrechner.de

Gleichzeitig gibt es aktuell offenbar Pläne der wahrscheinlichen Koalitionspartner im Bund, für die Gigabitförderung 3,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Mehr staatliches Geld in kürzerer Zeit löst die strukturellen Probleme nicht, die den Glasfaserausbau hemmen, so die Kritik von den Verbänden.

"Aus Sicht der ausbauenden Unternehmen ist es von elementarer Bedeutung, stattdessen die Gigabitförderung langfristig, verlässlich und zielgenau ausgerichtet über die gesamte Legislaturperiode der neuen Bundesregierung hinweg in einem finanziellen Rahmen von einer Milliarde Euro Bundesmittel pro Jahr fortzuführen. Anderenfalls drohen eine deutliche Kostensteigerung und eine weitere Verzögerung der Ausbaudynamik", so in der Stellungnahme vom Branchenverband Bitkom.

Allerdings sind auch bislang 70 Prozent der bereits bewilligten Fördermittel noch nicht verbaut worden -so die Angaben der Branchenverbände-. Daher sind die geldlichen Forderung nur noch ein Ruf ins Leere, wenn man keine Tiefbauunternehmen nach Deutschland ziehen kann, die den Breitbandausbau unterstützen.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse

Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön, welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei Amtsträger und Gemeindevertreter im Kreis Plön, im Amt Selent und in der Gemeinde Lammershagen involviert sind.

So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 5 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.

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