Verbraucherzentrale warnt vor vermeintlichen Gratisangeboten
• 13.09.07 Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet häufig mit einer bösen Überraschung. Die Nutzer erhalten Rechnungen, in denen behauptet wird, ein Vertrag sei abgeschlossen worden. In den letzten 12 Monaten haben sich bereits tausende Betroffene in solchen Fällen hilfesuchend an die Verbraucherzentrale gewandt.
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Aber auch, wenn man sich auf einer der Seiten angemeldet hat, bestehen gute Chancen, sich gegen die Forderung zu wehren. Häufig wird man die Zahlung schon deswegen verweigern können, weil über den Preis nicht ausreichend informiert wurde. In jedem Fall besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Unseriöse Anbieter setzen Betroffene dermaßen unter Druck, dass viele aus Angst vor zusätzlichen Kosten oder einem Rechtsverfahren dennoch zahlen. Gedroht wird Minderjährigen, die ein falsches Geburtsdatum angegeben haben, oft mit einer Strafanzeige wegen Betrugs.
Im Rahmen einer Internet- Umfrage erheben die Verbraucherzentralen bis zum 26. Oktober, welche Erfahrungen Betroffene gemacht haben. Interessenten finden die anonyme Umfrage, die am 14. September startet, im Internet unter www.vz-bln.de Dort gibt es auch Informationen zur Rechtslage.
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