Verbraucherzentrale: Telekom wird wegen Flat-Drosselung beim LTE Tarif abgemahnt
• 10.12.13 Die aktuellen Pläne der Telekom, ab dem Jahr 2016 die Datenraten beim DSL Anschluss zu reduzieren, wurden vom Landgericht Köln untersagt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW beim Landgericht Köln. Die Vertragsklauseln der Deutschen Telekom für die DSL Drosselung sind unzulässig.
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Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard sind es 10 GB, beim Tarif M sind es 15 GB und beim Tarif L sind es 30 GB. Nutzer werden dann für den Rest des Monats auf eine Geschwindigkeit von max. 384 Kbit/s für den Downstream zurückgesetzt. Mit dieser, vorzeitlichen Standards entsprechenden Surfgeschwindigkeit kann allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Telekom hat nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mittlerweile hat die Telekom der Abmahnung nach unseren Recherchen zugestimmt. Auch die LTE Tarife via Funk werden nicht mehr mit einer Flatrate beworben, sondern es wird nur ein Inklusivvolumen angegeben.
Rein Formal darf die Telekom nun den Altkunden nicht mehr die Daten-Flatrate drosseln. Daher sollten die Nutzer der ViaFunk Tarife ein ungebremstes Surfvergnügen bekommen. Neukunden bekommen aber ab sofort nur noch die LTE Tarife via Funk mit einem Inklusivvolumen angeboten. Sollten Nutzer aber bei LTE Altverträgen mit viaFunk gedrosselt werden, berichten wir auch gerne darüber.
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