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Vorratsdatenspeicherung behindert Telekommunikation

• 05.02.08 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt eine zunehmende Behinderung des Telekommunikationsverkehrs in weiten Bereichen der Gesellschaft fest, wo die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel benutzt werden.

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Bürger, die keine E-Mails mehr versenden, Journalisten, die den Kontakt zu Informanten verlieren, Unternehmer, die Unterlagen wieder per Post verschicken müssen. Die von CDU, CSU und SPD eingeführte Vorratsdatenspeicherung führt in weiten Bereichen der Gesellschaft zurück in die Zeit, als es weder Telefon noch Internet gab. Dies ist das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unter 8.000 Personen Ende Januar 2008, die nach beobachteten Auswirkungen des Gesetzes fragte.

Ein Journalist berichtete etwa, ein Informant aus einer Sicherheitsbehörde habe ihm bereits in der Neujahrsnacht mitgeteilt, er möchte "ab heute nie mehr unter dieser Nummer" angerufen werden. Auch SMS mit "Sitzungsergebnissen" erhalte der Journalist seit Jahresbeginn nicht mehr. Ein Steuerberater teilt mit, seine Mandanten würden seit Jahresanfang telefonische Rückfragen bei ihm scheuen. Er befürchte, "dass sich die Mandanten mangels Beratung strafbar machen" könnten.

Ein Unternehmer aus Süddeutschland klagt, seine Kunden würden "sicherheitsrelevante Beschreibungen" nur noch persönlich übergeben wollen, was dem Unternehmen große Schwierigkeiten bereite. Seine Firma habe dadurch vor wenigen Tagen "einen Großkunden verloren", was den Verlust von 2-3 Arbeitsplätzen nach sich ziehen werde.

Drogenberater und Psychotherapeuten beklagen, dass Anrufe ausbleiben oder inhaltslos verlaufen. Ein Rettungsassistent berichtet gar von einem Patienten, der nicht wollte, dass sein Zustand telefonisch an die Klinik durchgegeben wird, in die er eingeliefert werden sollte.

Berichte über nachteilige Auswirkungen kamen neben Privatpersonen und den bereits angesprochenen Berufsgruppen auch von Anwälten, Forschern, betrieblichen Vertrauenspersonen, Ärzten, Seelsorgern und Geistlichen. Etliche Schilderungen Betroffener sind für einen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht zusammengestellt worden, um den dort vorliegenden Eilantrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung weiter zu untermauern.

"Aus diesen Berichten heraus wird deutlich, dass die neuere Überwachungsgesetzgebung von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur als große Einschränkung ihrer Freiheit, sondern auch ihrer persönlichen Sicherheit empfunden wird," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.


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