Vorratsdatenspeicherung ist beschloßene Sache
• 9.11.07 Heute wurde im Bundestag die Neuregelung zur Telekommunikationsüberwachung abgesegnet. Nach dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung müssen Telefon- und Internet-Anbieter die Verbindungsdaten künftig sechs Monate speichern. Auch für Faxe, SMS und E-Mails gelten die neuen Regeln.
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Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) verurteilt die heutige scharf. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen könnten.
Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen.
Der DFJV hatte sich dafür eingesetzt, Journalisten in ihrer Funktion als Geheimnisträger anderen von der Überwachung ausgenommenen Berufsgruppen wie Abgeordneten und Geistlichen gleichzustellen.
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